Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „dringende Reform der Zentralmatura: abgeschlankt, einheitlich, extern ausge­wertet und als Sprungbrett für planvolle Schulentwicklung“ (270/A)(E)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 270/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Die Zentralmatura ist dieses Jahr erneut mit durchwegs negativer Berichterstattung in die Medien geraten. Nachdem im letzten Jahr Hoffnung aufkeimte, dass nun endlich eine gewisse Routine eingekehrt sei, haben wir dieses Jahr erneut große Aufregung – vor allem hinsichtlich der schlechten Ergebnisse in Mathematik und der diesbe­züglichen Rahmenbedingungen.

Auf der Website des Ministeriums heißt es dazu: „In einer ersten Zwischenbilanz zur Matura 2018 hat Bundesminister Heinz Faßmann bekannt gegeben, dass der Anteil der mit Nichtgenügend beurteilten Arbeiten in Mathematik höher ist als im vergangenen Jahr.“ [1]

In der medialen Berichterstattung ist unter anderem von „Fünfer-Debakel“ und „Nicht Genügend für die Zentralmatura“ zu lesen. Bei den Kompensationsprüfungen sollte nun noch gerettet werden, was zu retten ist. Die schlechten Ergebnisse sollen ausge­bessert werden. Aber auch hier gab es Beschwerden. Laut Kurier werden Leh­rer_innen für Vorbereitungsstunden für Kompensationsprüfungen nicht bezahlt. Auch die seitens des BMBWF versprochenen Zusatzbeispiele seien bis einen Tag vor der AHS Kompensationsprüfung nicht auf der Website zu finden gewesen. [2] Das ist natürlich eine Zumutung für alle Betroffenen. Laut Medienberichten wird zudem hinter vorgehaltener Hand von einem „gewaltigen Chaos“ rund um die Zentralmatura ge­sprochen. Bereits von Anfang an sei „der Wurm drinnen“ gewesen. [3]

Mit dieser neuerlichen Panne werden wieder einmal tausende Schüler_innen – in einer ohnehin sehr aufregenden und herausfordernden Phase ihrer Schulkarriere – zusätz­lich verängstigt und verunsichert. Gleiches gilt für zahlreiche Lehrer_innen, die eben­falls unter großem Druck stehen und keine Planungssicherheit und an-scheinend keine ausreichende Information und Unterstützung seitens des Ministeriums bekommen.

Rückblick, eine Geschichte voller Pannen

Diese Pannen sind allerdings nicht neu. Von Beginn an schien die Zentralmatura unter einem schlechten Stern zu stehen. Der Startschuss für die Zentralmatura fiel im Früh­jahr 2008. Die damalige Unterrichtsministerin (Claudia Schmied) schickte eine dahin­gehende Novelle in Begutachtung. Im Juni 2009 einigten sich SPÖ und ÖVP auf die Details der neuen Reifeprüfung.

Es sollte noch einige Jahre dauern, bis die Zentralmatura dann tatsächlich ihren Weg ins Klassenzimmer fand. Speziell in den Anfangsjahren musste das Konzept der neuen Reifeprüfung so viel Kritik einstecken wie kaum eine andere Reform.

Schüler_innen, Eltern und Lehrer_innen gingen im Jahr 2012 auf die Barrikaden. Geklagt wurde unter anderem über mangelnde Vorbereitungsstunden, unausgegorene Konzepte, schlechte Übungsbeispiele sowie mangelhafte Information und Kommuni­kation mit den Betroffenen. Tatsächlich wurde daraufhin der verpflichtende Start um ein Jahr verschoben. Leider wurde die zusätzliche Zeit offensichtlich nicht ausreichend genutzt. Gleich mehrere Pannen gab es bei der Generalprobe für die Zentralmatura im Mai 2014. An einigen Standorten fehlten beispielsweise die Mathematik-Aufgaben und in den Fremdsprachen wurde noch kurzfristig der Notenschlüssel verändert. Unter anderem aufgrund solcher Pannen wurde das Direktorenduo des BIFIE abgelöst. 2017 wanderte die Zuständigkeit für die Zentralmatura ins Bildungsministerium.

Weitere Themen, die auch dieses Jahr die Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern zu Protesten bewegte und bewegt: ein, in den Augen vieler Betroffener, unfaires Beno­tungs­system und immer wieder mangelhafte Vorbereitung auf die Matura seitens des Ministeriums. Bereits 2015 hagelte es an den AHSen Fünfer. Und nach-dem letztes Jahr die Ergebnisse im zu erwartenden Rahmen waren, gibt es, wie oben bereits beschrieben, dieses Jahr in Mathematik wieder deutlich schlechtere Ergebnisse.

Erschwerend kommt die komplizierte Abwicklung der vorwissenschaftlichen Arbeit hinzu. Auch hier kam es im Jahr 2015 zu einer Panne. Die sogenannte VWA konnte aufgrund von Überlastung nicht auf den dafür vorgesehenen Server hochgeladen werden.

Die Conclusio auf diese Geschichte voller Pannen: Es reicht nicht mehr, an einzelnen Stellschrauben zu drehen. NEOS fordern eine mutige Weiterentwicklung der Zentral­matura.

Zielrichtung einer teilzentralen Matura NEU

Vor Kurzem haben sich etliche Lehrer_innen zu einer Online-Petition zusammen-ge­schlossen, um gegen die aktuelle Form der Mathematik-Matura und deren Benotung zu mobilisieren. Dort ist gleich als erster Absatz zu lesen:

„Wir, die Unterzeichneten, halten die zentrale kompetenzorientierte Reifeprüfung für die AHS in der gegenwärtigen Form für

•           ungerecht

•           ungeeignet, die mathematischen Kompetenzen angemessen abzubilden

•           ungeeignet, um die Studierfähigkeit in den MINT-Fächern (Mathematik, Infor­matik, Naturwissenschaften, Technik) sicherzustellen

•           problematisch, was den Einfluss auf den Mathematikunterricht der Oberstufe insgesamt betrifft.

Wir appellieren daher an alle Verantwortlichen, die Reifeprüfung im Fach Mathematik unter Einbeziehung erfahrener Lehrkräfte zu reformieren und ein System zu imple­mentieren, das sich verstärkt an fachlichen Inhalten orientiert und auf einem gerechten und sinnvollen Beurteilungssystem beruht.“ [4]. Mittlerweile haben über 4.200 Bürger_innen diese Petition unterschrieben.

Aber was soll eine Zentralmatura können, was ist der damit verbundene Anspruch? Warum eine standardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung? Auf der Website des Ministeriums ist dazu zu lesen:

“Höchstmögliche Objektivität, Transparenz und Vergleichbarkeit von Schüler/innenleis­tungen – Erhöhung der Aussagekraft von abschließenden Prüfungen im Sinne einer Ergebnisverantwortlichkeit“ [5]

Diesem Anspruch wird die Reifeprüfung aktuell nicht ausreichend gerecht. Des-halb braucht es dringend die nötigen Änderungen und eine Weiterentwicklung.

Momentan umfasst der zentralisierte Teil der Matura zu viele Fächer. Bestandteil sind nicht nur Mathematik, Deutsch, Englisch, sondern auch Französisch, Italienisch, Spa­nisch, Griechisch, Latein sowie die Minderheitensprachen Slowenisch, Kroatisch und Ungarisch. Hier handelt es sich um Fächer, die kein „Muss-Kriterium“ für die allge­meine Hochschulreife sind. Zudem gibt es zu viele Versionen dieser Fächer für die unterschiedlichen Schultypen.

Die Zentralmatura muss so gestaltet werden, dass die Ergebnisse echte Vergleich-barkeit schaffen. Das aktuell unübersichtliche Zentralmatura-Programm auf einen ge­meinsamen Nenner zu fokussieren, ist nach den bisherigen Entwicklungen und Erfah­rungen ein Gebot der Transparenz und Fairness.

Eine Zentralmatura NEU soll sich auf jene Fächer konzentrieren, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Der gemeinsame Kern der Matura soll dafür wirklich zentral – im Sinne von einheitlich (Verzicht auf breite Auffächerung nach Schultypen) – und vergleichbar durchgeführt werden. Die mündlichen Kompensationsprüfungen sollen durch eine schriftliche Wiederholungsmöglichkeit ersetzt wer-den. Zudem müssen die Ergebnisse extern beurteilt werden.

Diese weiterentwickelte – auf den gemeinsamen Kern der allgemeinen Hochschul-reife verschlankte – Zentralmatura hätte dann ihren Namen wirklich verdient. Gleichzeitig sollten die Schulen die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der Reifeprüfung schultypen- und schulprofilspezifische Inhalte mit eigenen Aufgaben schul-autonom abzuprüfen. Damit bekämen die Schulen die Gelegenheit, gemäß ihrem Schulprofil schulautonom Schwerpunkte zu setzen.

Auch der Mathematiker und ÖVP-Bildungssprecher Rudolf Taschner hat die Diskus­sion über diese Form der "teilzentralen Matura" bereits losgetreten:

„Es wäre klug, wenn man die schriftliche Prüfung teilen würde. Die erste Hälfte sollte ein zentraler Teil sein, der von allen positiv bewältigbar ist. Es sollte das Mindestmaß sein, das junge Leute erreichen müssen. Die zweite Hälfte sollte von Lehrern erstellt werden, die in diesem Teil zeigen können, was sie mit ihren Schülern gelernt haben und was diese besonders gut können. Es wäre damit ein Pflicht- und ein Kürteil.“ [6]

Auch viele Lehrer_innen und Elternvertreter_innen halten solche Überlegungen für sinnvoll: "Wir wissen am besten, wo die Kompetenzen der Schüler je nach Schul­schwerpunkt liegen", sagt beispielsweise Gerlinde Bernhard, Vorsitzende der Standes­vertretung der Lehrer für Berufsbildende Höhere Schulen im Standard. [7]

NEOS fordern zudem im Rahmen der Reifeprüfung einen Fokus auf Medienkom­petenz. Dank der digitalen Revolution hat man ganze Bibliotheken jederzeit zur Hand. Nachrichten sind immer, überall und sofort verfügbar und die große Menge kann auch überfordern. Menschen müssen deshalb lernen, sich daraus eine sachkundige, eigene Meinung zu bilden. Dementsprechend sollen künftig auch in Prüfungen moderne Konzepte wie „Open Book Testing“ und internetfähige Geräte zum Einsatz kommen. Dies entspricht dann auch Bewährungssituationen, wie sie „im echten Leben“ auf die mündigen Menschen warten werden.

Die Zentralmatura als Instrument für kontinuierliche Schulentwicklung

Die Zentralmatura soll jedoch nicht nur im Sinne der Schüler_innen und Lehrer_innen nachgeschärft werden, sondern auch verstärkt als Instrument für kontinuierliche Schulentwicklung genutzt werden. Faktisch hängt das Instrument der Zentralmatura derzeit bildungspolitisch ungenutzt im Raum. Die öffentliche Akzeptanz leidet nicht nur durch wiederkehrende Pannen in der Umsetzung, sondern auch deswegen, weil sich vielen Bürger_innen die Sinnhaftigkeit nicht erschließt. Dabei liegt es doch auf der Hand, die Ergebnisse am jeweiligen Schulstandort als Ausgangspunkt für kontinuier­liche Verbesserungsprozesse heranzuziehen. Die Zentralmatura ist die umfang­reichste, jährlich wiederkehrende Evaluation der maturaführenden Schulen in Österreich – doch leider passiert mit den Ergebnissen so gut wie nichts.

Ziel der Evaluationen auf allen Ebenen des Bildungssystems muss jedoch die Ver­besserung der Schüler_innenleistungen, der Unterrichtsqualität und der Arbeitsbedin­gungen im Klassenzimmer sein. Im Mittelpunkt stehen die Schüler_innen und ihr Lernerfolg. Wenn sich die Schule als „lernende Organisation“ begreift, drängt sich die Nutzung der Zentralmatura-Ergebnisse für eine planvolle Weiterentwicklung der indivi­duellen Schulstandorte und der Unterrichtsqualität geradezu auf.

Dazu müssen die Ergebnisse der Zentralmatura nicht nur im Detail der Schulleitung und dem Schulgemeinschaftsausschuss vor Ort bekannt gemacht werden, sondern auch zusammen mit der zuständigen Behörde als Parameter für die weitere Schulent­wicklung herangezogen werden. Hierbei wäre es sinnvoll und notwendig, Schulen mit unterschiedlichen Ergebnissen als Entwicklungspartner miteinander zu vernetzen und so die Kooperation zwischen einzelnen Schulstandorten zu forcieren. Für diesen Peering-Ansatz sind eigene Projekttöpfe vorzusehen. Damit würde die Möglichkeit geschaffen werden, mit treffsicheren Maßnahmen vor Ort an Verbesserungen zu arbeiten. Diese Entwicklungsprozesse sollen professionell begleitet und evaluiert wer­den, wobei die Schulbehörde eine zentrale Rolle übernehmen soll. Sie soll so schritt­weise von einer Regulierungsbehörde zu einer professionellen Begleitung für Qualitäts­entwicklung umgebaut werden.

Als Good-Practice-Beispiel dafür können die Niederlande dienen. Die Ergebnisse der nationalen Abschlussprüfungen qualifizieren die Schüler_innen für ihren weiteren Bil­dungsweg. Sie dienen aber auch der Schulevaluation durch den Vergleich der Ergeb­nisse mit anderen Schulen. Überdies werden die Schulen mindestens einmal in vier Jahren durch mehrtägige Inspektionen evaluiert. Diese beinhalten strukturierte Check­listen für Dokumentenanalyse, Beobachtungen und Interviews. Wesentliches Merkmal jeder Schulinspektion ist die Einbeziehung von Ergebnissen der Selbsteva­luation und die Beratung bei deren professioneller Durchführung. Die Qualität der Selbst­evaluation ist auch ein wesentlicher Indikator für die Schulqualität insgesamt. Dort zeigt sich, dass die Einbeziehung von schulischen Selbstevaluationen nicht nur die externe Evaluation bereichert und validiert, sondern an den Schulen auch zur Schärfung des Bewusst­seins für Qualitätsentwicklung und zu einem für beide Seiten förderlichen und hilf­reichen Dialog mit der Schulaufsicht führt. Veröffentlicht werden diese Inspektions­ergebnisse gemeinsam mit der Test-statistik im Schulbericht.[8]

Auch in Südtirol ist es üblich und Vorgabe, dass jeder Schulstandort auf Basis seiner Evaluation jedes Jahr einen Entwicklungsplan auf seiner Website präsentiert. So wird Schule als „lernende Organisation“ bewusst gelebt – im Interesse und zum Vorteil aller Betroffenen und Beteiligten.

Voraussetzung für solche Entwicklungsprozesse ist die Bereitschaft und Kompetenz der Schulen, Evaluationsdaten zu interpretieren und teilweise auch selbst zu generie­ren. Ebenso wichtig ist die Fähigkeit seitens der Schulaufsicht, Evaluation nicht als Kon­trollinstrument, sondern als Grundlage für ein Feedback an die Schulen zum Zweck einer evidenzbasierten Unterrichts- und Schulentwicklung einzusetzen und mit maßgeschneiderten Unterstützungsangeboten zu koppeln.

[1] https://www.bmbwf.gv.at/

[2] https://kurier.at/chronik/wien/kompensationspruefungen-schueler-wieder-alleine-gelassen/400045652

[3] https://www.krone.at/1716930

[4] https://www.openpetition.eu/at/petition/online/zentralmatura-in-mathematik-wir-wollen-eine-reform#petition-main

[5] https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html#heading_Warum_eine_neue_Reifepr_fung_

[6] https://kurier.at/chronik/wien/mathematik-zentralmatura-in-pflicht-und-kuer-aufteilen/400041322

[7] https://derstandard.at/2000080946249/Bildungsminister-will-bei-Zentralmatura-massiv-nachschaerfen

[8] Forschungsprojekt „Auswirkungen von Schulrankings auf Unterricht, Schul­orga­nisation und Bildungssystem: Internationale Erfahrungen und Schlussfolgerun-gen für die österreichische Bildungspolitik“, Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fort­bildung (Klagenfurt, Graz, Wien), Institut für Unterrichts- und Schulentwicklung 2017

Aus diesem Grund stellen die unterfertigenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, ehest­möglich die Zentralmatura dahingehend weiterzuentwickeln, dass sie tatsächliche Vergleichbarkeit schafft. Zudem soll ein Kriterienkatalog und Maßnahmenbündel für die interne und externe Schulevaluation entwickelt und umgesetzt werden. In weiterer Folge sollen die Ergebnisse dieser Evaluation der einzelnen Schulstandorte – und damit auch die Ergebnisse der Zentralmatura – für die Öffentlichkeit nachvollziehbar transparent gemacht werden. Dabei sind jedenfalls folgenden Punkte zu beachten

•           Die Zentralmatura soll abgeschlankt werden und sich – im Sinne einer teilzentralen Matura – nur auf jene Fächer konzentrieren, die zur allgemeinen Hoch­schulreife notwendig sind.

•           In diesen Gegenständen soll „ein gemeinsamer Kern“ bundesweit und schultypenübergreifend einheitlich geprüft und extern beurteilt werden.

•           Gleichzeitig sollen die Schulen die Möglichkeit erhalten, schultypen- und schul-profilspezifische Inhalte mit eigenen Aufgaben schulautonom selbst abzuprüfen.

•           Bei Prüfungen im Rahmen der Zentralmatura sollen künftig verstärkt moderne Konzepte wie „Open Book Testing“ und internetfähige Geräte zum Einsatz kommen, um damit auch der Medienkompetenz zeitgemäßen Raum zu geben.

•           Die Zentralmatura ist zudem in ein umfassendes und kohärentes Evaluations- und Schulentwicklungskonzept einzubetten.

•           Ein Katalog bundesweit anerkannter Kriterien für Schulqualität und deren Evaluation soll entwickelt werden.

•           Es soll ein Rahmen geschaffen werden, in dem schulautonom kooperative Reflexions- und Entwicklungsprozesse, unter Begleitung der zuständigen Behörde, wachsen können.

•           Schulstandorte sollen verstärkt in Peering-Projekten vernetzt werden.

•           Die Schulbehörde soll so schrittweise von einer Regulierungsbehörde zu einer professionellen Begleitung für Qualitätsentwicklung im Schulsystem umgebaut werden."

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs.1 iVm § 93 Abs. 2 zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem der Antragssteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Abgeordnetem Dr. Strolz als Antrag­steller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort erteilen. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.