17.59

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehap­paraten! Der vorliegenden Regierungsvorlage zur Umsetzung des Protokolls von Nagoya werden auch wir unsere Zustimmung erteilen. Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der UN-Biodiversitätskonvention, das ist das Übereinkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt, und die Umsetzung einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2014 über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile für die Vertragsparteien, auch was die Erhaltung der biologischen Vielfalt betrifft.

Das Protokoll soll letzten Endes auch mehr Gerechtigkeit, mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Anbieter und Nutzer schaffen, weiters soll ein verstärkter Ausgleich zum Zweck der Forschung und Entwicklung erfolgen. Vor allem aber soll biodiver­sitätsreichen Entwicklungsländern insofern geholfen werden, als einer unkontrollierten Ausbeutung genetischer Ressourcen, die etwa in der Landwirtschaft für Züchtungen herangezogen und gebraucht werden, entgegengewirkt wird. Negativbeispiele gibt es ja diesbezüglich leider Gottes zur Genüge.

Der Mitgliedsbeitrag zu diesem internationalen Abkommen beträgt für Österreich pro anno 28 000 Euro. Ich denke, diese Mittel sind zielgerichtet, nachhaltig und richtig einge­setzt.

Bis dato haben über 100 Staaten dieses Protokoll unterzeichnet, davon 17 EU-Staaten. Österreich hat das Protokoll, wie mein Vorredner vorhin kurz angesprochen hat, bereits 2011 unterzeichnet, bis dato wurde es aber noch nicht ratifiziert und umgesetzt. Da wir diesbezüglich säumig sind, haben wir natürlich auch bereits von der EU ein ent­sprechendes Mahnschreiben bekommen. Wir wissen auch, dass, was die Umsetzung betrifft, nicht nur der Bund zuständig ist, sondern natürlich auch die Länder; diese müssen ebenfalls in die Pflicht genommen werden.

Ich möchte daher kurz drei Fragen an Sie, Frau Nachhaltigkeitsministerin, richten: Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand der Gespräche mit den Bundesländern? Bis wann erfolgt die Ausarbeitung gesetzlicher Grundlagen? Und, was das Wesentlichste ist: Wie erfolgt die diesbezügliche Kontrolle? Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.01

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun Herr Abgeordneter Walter Rauch gemel­det. – Bitte.