nicht alles in ein Handelsabkommen hineinverhandeln. Wenn wir den Investorenschutz draußen gelassen hätten, hätten wir kein Problem, dann müssten wir auch heute nicht darüber befinden, ob wir diesen Investorenschutz haben wollen oder nicht, denn mit dem Investorenschutz gehen Sonderklagsrechte für Großkonzerne, für ausländische Konzerne einher. Ganz im Gegensatz dazu erfahren heimische Klein- und Mittelbetriebe eine Benachteiligung, und zwar deshalb, weil sie diesen Investorenschutz nicht in dem Ausmaß in Anspruch nehmen können wie große Unternehmungen, gleichzeitig stehen aber genau diese Klein- und Mittelbetriebe in internationaler Konkurrenz – vergessen Sie das bitte nicht, Herr Kollege Haubner!
Wenn ich mir diesen Vertrag anschaue, so muss ich sagen, er hat sich seit der Ratifizierung zwischen der EU und Kanada in Brüssel im Oktober 2016 überhaupt nicht verändert. Es können ihm daher auch, Herr Kollege Rosenkranz, keine Giftzähne gezogen worden sein. (Abg. Kassegger: Was ist mit der Gemeinsamen Auslegungserklärung? – Abg. Rosenkranz: Geh, lass den g’scheiterln da vorne! Das zahlt sich überhaupt nicht aus!) Die Auslegungserklärungen sind politische Absichtserklärungen. Das wissen Sie ganz genau. Der Text des EU-Vertrages ist seit 2016 unverändert. Auslegungserklärungen sind nicht dazu geeignet, diesem Vertrag die Giftzähne zu ziehen.
Kehren wir aber zurück zu den Änderungen bei der Schiedsgerichtsbarkeit. Es ist ja nach wie vor so, dass nicht unabhängige Gerichte entscheiden, und es ist ja auch nach wie vor so, dass private Juristinnen und Juristen herangezogen werden, die fallbezogen entscheiden – und das ist ein Problem, denn dadurch entsteht eine Paralleljustiz. Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, haben Sie kein Vertrauen in die heimische Justiz? (Abg. Rosenkranz: In Ihre Lynchjustiz haben wir es nicht!) Warum, Herr Kollege Rosenkranz und meine Damen und Herren von der ÖVP, warten Sie nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ab? Sie wissen ja, Belgien hat einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof eingebracht und will prüfen lassen, ob die Sonderklagsrechte und die Schiedsgerichte mit dem EU-Recht übereinstimmen oder nicht. Warum diese Eile? Ich verstehe es nicht.
Deutschland wartet ab, Deutschland ist vernünftig. Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, sind nicht vernünftig. Sie wollen diesen Vertrag heute durch dieses Haus peitschen. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)
So, und nun kommen wir zur FPÖ: Die FPÖ hat ja sehr, sehr lange eine Volksabstimmung zu Ceta gefordert. Ich kann und werde Ihnen jetzt einige Zitate dazu bringen. Am 20.9.2017 hat Herr Strache hier in diesem Plenum gemeint, dass wir „nach dem 15. Oktober selbstverständlich vehement für diese verbindliche Volksabstimmung zu CETA, TTIP, aber auch zu künftigen anderen Freihandelsabkommen [...] eintreten werden“.
Wenige Wochen später war derselbe H.-C. Strache nicht mehr Oppositionschef, sondern da war er in der Regierung Vizekanzler. Selbst als Vizekanzler – und das hat mich eigentlich schon erstaunt – hat er aber im Zuge der Raucherschutzdebatte in einem Interview mit dem „Kurier“ am 23.2.2018 gemeint – da war er schon Vizekanzler! –: „Geht es nach mir, könnten wir sofort abstimmen“. Gemeint hat er, über die Rauchergeschichte. Er weitet diese Aussage auch auf ORF-Gebühren und – hören Sie gut zu, meine Damen und Herren von der FPÖ! – Ceta aus! Ja! (Abg. Rosenkranz: Ja, wir wissen das! – Zwischenruf des Abg. Neubauer.)
Jetzt frage ich Sie, meine Damen und Herren: Warum machen Sie jetzt diesen Bauchfleck? Warum sind Sie jetzt plötzlich gegen diese Volksabstimmung? Warum wollen Sie diesen Vertrag jetzt unter Missachtung auch jener 562 000 Menschen, die ein
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