Volksbegehren unterzeichnet haben, in aller Eile durch das Parlament peitschen? – Ich kann das nicht nachvollziehen.
Nur zur Erinnerung: Herr Strache war ja auch einer von jenen, die das Volksbegehren damals unterzeichnet haben. Er hat also alles dafür getan, um dafür Sorge zu tragen, dass zu diesem Abkommen eine Volksbefragung durchgeführt wird. Was hat er aber gemacht, samt Ihnen, meine Damen und Herren, wenn Sie heute diesem Vertrag zustimmen werden? – Einen Bauchfleck! Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, haben Wählerverrat betrieben. Ich aber trete aus einigen Gründen – manche davon werde ich noch formulieren – für eine Volksabstimmung ein.
Ich habe hier dieses Taferl – ich weiß schon, das hat Herr Kollege Leichtfried auch gehabt. (Der Redner dreht die Tafel um, und auf der Rückseite wird ein Foto sichtbar, auf dem ein Haus, eine Straße, einige Straßenschilder, darunter „Kirchbichl – Bad Häring“ sowie ein Plakatständer mit dem vorher gezeigten Plakat mit der Aufschrift „Weil es um Österreich geht: Verbindliche Volksabstimmung zu Ceta und TTIP. – Jetzt.“ sowie einem Bild von Heinz-Christian Strache zu sehen sind.) Wenn ich dieses Taferl jetzt umdrehe, dann sehen Sie Folgendes: Wenn Sie in Richtung Kirchbichl – Bad Häring in Tirol fahren, dann werden Sie feststellen, dass dieses Plakat tatsächlich noch immer dort hängt. Hat die FPÖ also vergessen, dieses Plakat abzumontieren? (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.) Oder gibt es in der FPÖ doch noch viele Menschen, die für eine Volksabstimmung eintreten, die sich von Ihnen, meine Damen und Herren von der FPÖ, verraten fühlen? (Abg. Rosenkranz: Da lacht er aber, der Herr Rossmann! Ha, ha!) – Ja, da lache ich; natürlich lache ich da, denn offenbar gibt es in Ihrer Partei eine Reihe von Menschen (Zwischenruf bei der SPÖ), die nach wie vor für eine Volksabstimmung eintreten. (Abg. Winzig: Weil die Liste Pilz keine Schaukästen hat!)
Sie ignorieren ja nicht nur die Unterzeichner dieses Volksbegehrens, Sie kommen immer wieder mit dem Argument, dass die Giftzähne gezogen wurden, aber das ist schlicht und einfach falsch. Ich habe es eh schon gesagt, aber ich kann es nicht oft genug sagen: Es hat sich an diesem Vertrag nichts geändert, es entscheiden nach wie vor nicht unabhängige Gerichte, es entscheiden private Juristinnen und Juristen im Zuge von Sonderklagsrechten, und das ist, finde ich, etwas, das man nicht tolerieren darf. (Abg. Jarolim: Kollege Rossmann, gibt es eine Erklärung, warum man so oft umfallen kann? – Ruf bei der ÖVP: Die Frage müssten wir an euch richten!)
Ja, das ist eine gute Frage, Herr Kollege Jarolim (Abg. Zanger: Das wäre Ihnen jetzt nicht eingefallen!), es ist ja nicht das erste Mal. Ich erinnere mich daran, wir hatten früher eine Debatte über das Thema neuer Stil, alte Politik. Die FPÖ war ja eigentlich immer die Partei der kleinen Leute, im Zuge dieser Debatte hat sich aber herausgestellt (Zwischenrufe bei der ÖVP sowie des Abg. Rosenkranz), und ich hoffe, ich konnte das nachweisen, dass die FPÖ die kleinen Leute verraten hat (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ), im Rahmen der Budgetpolitik, mit der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, beim Familienbonus, bei der Mindestsicherung, mit der Streichung der Aktion 20 000 – und man könnte diese Liste fortsetzen, ein Bauchfleck folgt dem anderen. (Abg. Rosenkranz: ... bei den Pensionsprivilegien in der Arbeiterkammer, da sollte man auch noch nachschauen!)
Es gibt aber auch andere Dinge in diesem Vertrag, die mich stören, andere Klauseln zur Liberalisierung üben starken Druck auf die öffentlichen Dienstleistungen und damit auf die Leistungen der Daseinsvorsorge aus. Da nützt die Auslegungserklärung überhaupt nichts, da Sie das hier angeführt haben, Herr Kollege Kassegger. Das ist ein politisches Bekenntnis, aber nicht mehr. Es ist keineswegs garantiert, dass Leistungen der Daseinsvorsorge von der Liberalisierung nicht betroffen sein können. Dieses Abkommen mitsamt seiner Auslegungserklärung schließt das definitiv nicht aus, das
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