Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 86

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ren gibt und danach ein unabhängiges, aber nicht schnelles, denn in der ersten Phase ist die Polizei selbst zuständig, erst in der zweiten dann die Staatsanwaltschaft. Das heißt, es gibt zu keiner Zeit ein effizientes und schnelles Verfahren, wie vorgesehen.

Nun ist die Volksanwaltschaft für die Prävention von Folter zuständig. Artikel 3 der Menschenrechtskonvention sieht vor, dass, um Folter zu verhindern, die Polizei gut ausgebildet sein muss, der Einsatz gut geplant sein muss und es danach bei Be­schwerden auch ein effizientes Beschwerdeverfahren geben muss. Es hat sich nun das Komitee des Europarates für Folterprävention gefreut, dass die Volksanwaltschaft die Misshandlungsvorwürfe auf den Tisch bekommt. Aber warum bekommt sie diese? – Damit sie sich diese anschaut, und wenn es Probleme mit den Beschwer­deverfahren gibt, sich diesen widmet. Was ich vermisse, ist eine Empfehlung von Ihnen für eine Gesetzesänderung im Sinne der internationalen Kritik.

Was ich daraus für mich ableite, ist, dass solche Fälle auch immer wieder Anlass zur Kritik am Bestellmodus der Volksanwaltschaft geben und ich deswegen hier für NEOS ein Hearing fordern werde. Wir wissen, dass sich der Bestellmodus nicht ändern wird, wir möchten aber ein verpflichtendes und transparentes Hearing, in dem die Kan­didaten ihre Kompetenz, ihre Unabhängigkeit und ihr Interesse für dieses Thema beweisen müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.10


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Dönmez. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.10.25

Abgeordneter Efgani Dönmez, PMM (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte, geschätzte Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause! Ich habe mir den Bericht genau angesehen und habe mich mit den Justizvollzugsanstalten beschäftigt. Auf über 60 Seiten hat die Volksanwalt­schaft viele Verbesserungsvorschläge und Anstöße für Änderungen, sei es baulicher Natur oder personeller Besetzung, angeregt. 2017 hat es in unseren 27 Justizanstalten und in den 13 Außenstellen 35 Besuche der Volksanwaltschaft gegeben. In den Poli­zei­anhaltezentren, im Anhaltezentrum in Vordernberg, im Kompetenzzentrum Eisen­stadt und in der Familienunterbringung Zinnergasse hat es insgesamt 21 Besuche ge­ge­ben.

Wir haben in Österreich – aktueller Stand – zurzeit 9 180 Häftlinge, davon sind 4 129 Österreicher, das entspricht 45 Prozent. Die Nichtösterreicher belaufen sich auf eine Zahl von 5 051 Inhaftierten, das entspricht einem Anteil von 55 Prozent. Wenn man sich die Nationalitäten ein bisschen genauer anschaut, so führen die serbischen Staatsangehörigen mit 719 Inhaftierten, dann kommen die Rumänen mit 474 Häft­lingen, aus Afghanistan sitzen 298 Häftlinge ein, aus der Türkei 242, aus der Slowakei und aus Russland 241, aus Nigeria 237 und so weiter.

Jetzt haben wir das Problem, dass in den Justizanstalten das Personal, das dort tätig ist, mit so vielen Aufgaben eingedeckt ist, dass es unmöglich ist, dort ordentlich Dienst zu verrichten. Die Beamtinnen und Beamten dort sind sehr bemüht, gute Arbeit zu leisten. Es ist kein Job, in dem Menschen weggesperrt werden und man die Tür auf- und zusperrt, ganz im Gegenteil, im Strafvollzug sind Menschen tätig, die einen großen Teil zum Erhalt unserer öffentlichen Sicherheit beitragen, denn diese inhaftierten Men­schen müssen resozialisiert werden, müssen wieder an die Gesellschaft herangeführt werden.

 


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