Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 85

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auch als interdisziplinäres Anliegen in einer Vorlesungsreihe zu diskutieren. Und die Volksanwaltschaft kam da zur Erkenntnis, dass es bedauerlicherweise im gesamten Bereich der Gewalt kaum Forschung und Statistik gibt.

Ein Satz im Bericht hat mich besonders nachdenklich gemacht. Im Bericht steht: „Offenbar will es“ in Österreich „niemand genau wissen.“ – 60 000 Frauen machen jährlich in Österreich Erfahrungen mit sexueller Gewalt. Viele leben in einer Subkultur, in einem Klima ständiger körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt, kann man im Bericht lesen. Insgesamt gibt es auch eine hohe Diskrepanz zwischen Prävalenz, Anzeigen und Verurteilungen. Ich glaube, auch da sind die Gerichte jetzt maßgeblich gefordert.

Meiner Ansicht nach ist es wirklich wichtig, ein Signal zu setzen, null Toleranz für Gewalt an Frauen zu zeigen, egal in welcher Form; auch wenn es um selbsternannte Pseudoaufdecker geht – die jetzt nicht einmal im Saal sitzen –, die vorab vollmundig verkünden, ein Vorbild für Männer sein zu wollen, ihr Mandat nicht annehmen und dann – ich kann es nicht anders sagen –, Frauen benutzen, um sich wieder in ihren Mandatsstand zu heben, um wieder politische Immunität zu haben. An dieser Stelle sage ich Ihnen, Herr Pilz: Sie sind eine Schande für dieses Parlament! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Hafenecker: Die Liste Funghi ist beim Mittagessen!)

13.06


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.


ö13.06.44

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Kollegin­nen und Kollegen! Ich möchte Ihnen zuerst, wie schon im Ausschuss, für Ihre Arbeit danken, auch Ihren Geschäftsbereichsleiterinnen und -leitern und Ihren Mitarbeitern, die ich in meiner Arbeit für die Volksanwaltschaft kennenlernen durfte.

Ich möchte über einen Wermutstropfen sprechen, den wir auch schon im Ausschuss für mich nicht befriedigend diskutiert haben und aus dem sich für mich eine Forderung ableitet. Die Volksanwaltschaft ist ja aufgrund der Verpflichtung Österreichs aus dem Zusatzprotokoll der Antifolterkonvention als Nationaler Präventionsmechanismus ein­gesetzt worden. In Österreich hat das aber einen massiven Schönheitsfehler: nämlich dass die oberste Hierarchie nicht unabhängig ist, nämlich nicht unabhängig bestellt wird, und daraus ein Zweifel an Unabhängigkeit herrscht.

Deswegen erlangte Österreich bei dem Akkreditierungskomitee nur B-Status, weil eben laut Verfassung automatisch die drei größten Parteien die Volksanwälte stellen. Herr Volksanwalt Kräuter wird vielleicht sagen, damit teilen wir uns den B-Status mit Schweden, und den haben wir lieber als den A-Status mit Afghanistan. – Es ist aber so, dass der Unterausschuss zur Verhütung von Folter der UNO  auch vorsieht, einen unabhängigen Bestellmodus zu implementieren.

Die Frage für mich ist nun, ob man das in der Arbeit der Volksanwaltschaft sieht. Wir haben im Ausschuss nur einen Aspekt diskutiert, auf den ich auch jetzt wieder zurück­kommen möchte.

Sehr geehrter Herr Volksanwalt Fichtenbauer, unsere Polizei leistet täglich großartige Arbeit. Es gibt wenige Fälle, bei denen es zu Misshandlungen kommt, das liegt ganz in der Natur der Sache. Für diese muss es im Sinne des Rechtsstaates ein effizientes Beschwerdeverfahren geben. Wir haben in Österreich das Problem, dass von allen Seiten, von der UNO, vom Europarat, von Experten, seit Jahrzehnten schon kritisiert wird, dass es in den ersten 24 Stunden ein nicht unabhängiges, aber schnelles Verfah-


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