Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 84

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terialentwurf vor, der genau das Gegenteil bewirken soll, nämlich in der Jugend­fürsorge keine Vereinheitlichung, keine überschaubaren Regelungen, stattdessen noch mehr Zersplitterung, noch mehr Ungerechtigkeit. Ich sage Ihnen, warum: weil dieser Entwurf vorsieht, dass die Jugendfürsorge ausschließlich Ländersache werden soll. Das ist für mich in Wirklichkeit ein Skandal, wenn man bedenkt, dass wir seit Jahren daran arbeiten, einheitliche Standards zu erwirken. (Beifall bei der SPÖ.)

Erklären Sie mir daher bitte, wie diese neue Gesetzgebung auf diese Weise einen modernen Bundesstaat schaffen soll. Was ist daran modern, wenn die Ungleichheit zwischen Kindern in Fremdunterbringung in den unterschiedlichen Bundesländern noch stärker einzementiert wird? Was ist daran modern, wenn nicht jedes Kind gleich viel wert ist? – Ich sage Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bun­desregierung: Halten Sie sich doch bitte an die Empfehlungen der Volksanwaltschaft und setzen Sie die richtigen Schritte in Richtung mehr Gerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in unserem Land! (Beifall bei der SPÖ.)

13.01


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.


13.02.02

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Volksan­wälte! Liebe Zuschauer auf der Galerie! Hohes Haus! Die beiden Berichte betreffend die Kon­trolle der öffentlichen Verwaltung und die präventive Menschenrechtskontrolle sowie der Sonderbericht der Volksanwaltschaft über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen stehen heute zur Diskussion. Diese drei Berichte legen Zeugnis von der hervorragenden Arbeit der Volksanwaltschaft ab.

An dieser Stelle möchte ich mich namens meiner Fraktion und als Obfrau des Volks­anwaltschaftsausschusses recht herzlich bei den Volksanwälten und deren Mitarbei­tern bedanken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Klaus-Uwe Feichtinger und Scherak.)

Meine Kollegin Diesner-Wais ist schon kurz auf die Beschwerdetätigkeit an die Volks­anwaltschaft eingegangen: 20 097 Beschwerden, 10 333 eingeleitete Prüfverfahren, davon betreffen 7 155 Fälle die Bundesverwaltung und 3 178 die Landes- und Gemein­deverwaltung. Das ist ein erhebliches Arbeitsaufkommen, und diesem Auftrag kommt die Volksanwaltschaft hervorragend nach.

Ich möchte in meiner Rede kurz auf zwei Bereiche eingehen: Ein ganz persönliches Anliegen ist mir das von Herrn Dr. Fichtenbauer im Ausschuss angesprochene Thema Haftpflichtversicherung für Katastrophenfälle. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Bereich, den wir ansprechen müssen, denn es gibt diesbezüglich eine reale Lücke im österreichischen Rechtsschutzsystem. Dieser müssen wir uns annehmen. Es geht darum, dass es zu einer weitgehenden Abdeckung der real eingetretenen Schäden, wie etwa im Hochwasserfall, kommen soll; das ist mehr als sinnvoll. Dafür könnte man sich Länder wie Belgien oder die Schweiz zum Vorbild nehmen, damit es zu einer Verbesserung für die Österreicher kommt.

An dieser Stelle möchte ich mich unserem Klubobmann anschließen und mich bei den Einsatzkräften im Land bedanken, die sich jetzt, in diesen Tagen und Wochen, her­vorragend für uns, für die Österreicherinnen und Österreicher eingesetzt haben und einsetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie der Abgeordneten Klaus-Uwe Feichtinger und Greiner.)

Der zweite wichtige Bereich, den ich ansprechen möchte, ist das Thema Gewaltschutz. 20 Jahre Gewaltschutzgesetz hat die Volksanwaltschaft motiviert, Bilanz zu ziehen und


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