neue, zusätzliche Aufgaben übernommen, so etwa seit dem Jahr 2012 die Aufgabe gemäß dem Opcat , bei der es um den Schutz und die Förderung der Menschenrechte geht, und seit 2017 auch die Einrichtung und Leitung der Rentenkommission für die Heimopfer. Das sind lauter wichtige Dinge.
Wie wir dem Bericht 2017 entnehmen können, sind 20 000 Menschen mit ihren Anliegen zur Volksanwaltschaft gekommen – das sind 82 Fälle pro Tag, die behandelt wurden. Die Volksanwaltschaft ist einfach und leicht zugänglich für alle, unkompliziert, und die Menschen können ihre Beschwerden an sie herantragen. Die Sprechtage werden gut in Anspruch genommen, und auch die Homepage wird ständig abgerufen.
Darum möchte ich mich bei den drei Volksanwälten für ihre Arbeit im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger besonders bedanken, dafür, dass sie unbürokratisch, unkompliziert, kompetent und sehr einfühlsam unseren Bürgern zur Verfügung stehen und Hilfe anbieten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schimanek.)
Nach 40 Jahren ist die Volksanwaltschaft schon zu einer Selbstverständlichkeit geworden, und das hohe Vertrauen und die Akzeptanz, die sie genießt, sind etwas sehr Schönes. Für die Arbeit, die dem zugrunde liegt, möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bedanken und Ihnen für die Zukunft und für die Bewältigung Ihrer Aufgaben wieder viel Erfolg und alles Gute wünschen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schimanek.)
12.57
Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Mag.a Muna Duzdar ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie! Wir behandeln heute die Berichte der Volksanwaltschaft, und es gibt in unserem Land in der Tat Probleme, die seit Jahrzehnten aufgrund eines falsch verstandenen Föderalismus ungelöst sind. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus dem Bereich der Kinder- und Jugendwohlfahrt, mit dem sich auch die Volksanwaltschaft schon lange beschäftigt:
In Österreich ist nicht jedes Kind gleich viel wert, das sehen wir selbst an Beispielen der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen in Heimen. Es gelten in Österreich in den verschiedenen Bundesländern nämlich unterschiedliche Qualitätskriterien, unterschiedliche Ausbildungsstandards für Betreuerinnen und Betreuer und sogar unterschiedliche Maximalgrößen für Gruppen. Das heißt, in einem Bundesland bedeutet eine Gruppe 16 Minderjährige, und in einem anderen Bundesland bedeutet eine Gruppe zum Beispiel acht Minderjährige. Das ist ungerecht und unfair. Und diese Ungerechtigkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat auch sehr viel damit zu tun, dass wir in Österreich keine einheitlichen Regelungen haben, dass vieles nicht vom Bund geregelt wird. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)
Die Jugendfürsorge ist beispielsweise auch so eine Sache, die ist nämlich nur in der Grundsatzgesetzgebung Bundessache. Seit Jahren versuchen wir, daran zu arbeiten, dass es einheitliche Standards gibt, weil uns das Kindeswohl wichtig ist. Ich denke, jeder, der sich damit beschäftigt, kann doch nur erkennen, dass wir Regelungen brauchen, die sicherstellen, dass jedes Kind gleich betreut wird, dass jedes Kind in Österreich gleich viel wert ist. (Beifall bei der SPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was macht die österreichische Bundesregierung? – Da ist viel die Rede von Verwaltungsreform, viel die Rede von Entwirrung von Kompetenzen, viel die Rede von Deregulierung, aber dann liegt mir plötzlich ein Minis-
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