Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 2. Punkt der Tagesordnung. (Unruhe im Saal. – Einige Abgeordnete erheben sich von ihren Sitzen und schicken sich an, den Saal zu verlassen.) – Meine Damen und Herren, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir sogleich wieder zu einer Abstimmung kommen, denn es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Mir liegt zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vor. Damit wird in keine Debatte eingegangen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen somit gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 149 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren des Hauses, die dem zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (Ruf bei der ÖVP: Na alsdann! Geht ja!)
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte auch in dritter Lesung um ein Zeichen der Zustimmung. – Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 41. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2017) (III-86/181 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich begrüße Herrn Volksanwalt Dr. Fichtenbauer, Frau Volksanwältin Dr. Brinek und Herrn Volksanwalt Dr. Kräuter in unserer Mitte und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Martina Diesner-Wais das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Volksanwältin! Liebe Volksanwälte! Meine Damen und Herren im Plenum! Liebe Zuschauer! Der Bericht der Volksanwaltschaft kann sich wirklich sehen lassen, er ist eine eindrucksvolle Leistungsbilanz. Das Berichtsjahr 2017 ist sozusagen ein Jubiläum, denn es sind nunmehr 40 Jahre, seit es die Volksanwaltschaft gibt, die die staatliche Verwaltung prüft und uns jedes Jahr hier im Parlament einen Bericht abliefert, den wir diskutieren – 40 Jahre im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger, die zur Volksanwaltschaft einen kostenlosen und leichten Zugang haben.
Wir haben den Bericht der Volksanwaltschaft 2017 in zwei Ausschusssitzungen diskutiert, und der zweite Termin hat sich auch noch schwerpunktmäßig mit dem Sonderbericht über Kinder und ihre Rechte in öffentlichen Einrichtungen befasst. Wir tragen ja Verantwortung für alle Kinder, und daher sind wir dankbar für diesen wirklich guten Bericht. Wir schauen genau hin und versuchen auch, daraus zu lernen und Verbesserungen herbeizuführen, denn jeder einzelne Fall, der mit Gewaltbereitschaft behaftet ist, ist einer zu viel.
Die Bürgerinnen und Bürger sind mit der Arbeit der Volksanwaltschaft sehr zufrieden und haben großes Vertrauen. Das sieht man daran, dass sie die Volksanwaltschaft wirklich in Anspruch nehmen. Über die Jahrzehnte hat die Volksanwaltschaft auch viele
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