Und da ist es schon komisch und sollte uns allen – wirklich allen! – zu denken geben, dass wir so viele ausländische Inhaftierte in österreichischen Gefängnissen haben und dass bei uns auch sehr viele aus europäischen Ländern inhaftiert sind, wie zum Beispiel aus Rumänien oder dem Beitrittskandidaten Serbien. Und wenn wir Leute in diese Herkunftsländer rücküberstellen möchten, sofern es überhaupt einmal so weit kommt, lautet dann die Antwort: Man kann das aus menschenrechtlichen Gründen nicht, weil dort die Voraussetzungen nicht erfüllt werden. – Das ist doch ein Treppenwitz!
Das heißt, wir müssen auch den Fokus darauf legen und Unterstützung geben, dass dort, bei der Verwaltung, bei der Justiz, aber auch im Justizvollzug das Niveau angehoben wird, damit wir viele in österreichischen Gefängnissen inhaftierte Ausländer wieder in ihre Herkunftsländer überführen können, damit eben unsere Justizwachebeamten entlastet werden und weiterhin einen wertvollen Dienst an unserer Gesellschaft leisten können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
In diesem Sinne ein Danke an unsere Justizwachebeamten: Wir alle wissen das zu schätzen, was Sie für unsere Sicherheit leisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
13.14
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schatz. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Die Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist alltäglich. Eine Maßnahme zum Schutz von Frauen, die aktiv von Gewalt betroffen sind, ist das Wegweiserecht, bei dem die Polizei ein Betretungsverbot ausspricht. Die Volksanwaltschaft hat im Berichtszeitraum 2017 zwei Gewaltverbrechen überprüfen lassen, denen ein Betretungsverbot gegen den Gewalttäter vorausgegangen ist.
Beiden Fällen ist gemeinsam, dass die Sicherheitsbehörden wussten, dass es eine potenzielle Gefährdung der Opfer gab. Wir sehen da Schwachstellen, die sich im Opferschutz auftun, der oberste Priorität in diesen Fällen haben muss. Die Volksanwaltschaft hat angemerkt, dass eine dringende Vernetzung von Polizei und Opferschutzeinrichtungen sowie Interventionsstellen dringend notwendig ist, vorbildhaft ist dabei das Wiener Marac-Bündnis zur Prävention von schwerer und wiederholter Gewalt.
Gewaltschutzzentren werden nach einem Betretungsverbot kontaktiert, um die Opfer bestmöglich zu betreuen. Was aber gänzlich fehlt, ist eine verpflichtende Täterarbeit. Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass rasch einsetzende Therapiemöglichkeiten für den Gewalttäter in den ersten 72 Stunden nach der Gewalttat dringend notwendig wären.
Männerberatungsstellen könnten diese Täterarbeit leisten, diese sind allerdings nicht im notwendigen Ausmaß vorhanden, schon gar nicht, um verpflichtende Täterarbeit durchführen zu können, und die vorhandenen Angebote konzentrieren sich auch nur auf die Ballungszentren.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Blick auf die Zahlen: Im Jahr 1997 wurden österreichweit 1 449 Betretungsverbote ausgesprochen, 2016 waren es 8 637, das ist eine Versechsfachung und damit auch ein klarer Hinweis darauf, dass es dringenden Handlungsbedarf zum Opferschutz gibt.
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