Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 90

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Man kann, wenn die Situation in der Familie dann wieder entschärft ist, wieder zurück in die Familie gehen. Man könnte so – das Pilotprojekt wird dann sicher evaluiert wer­den, und es wird Erfahrungen daraus geben – dann auch verhindern, dass Kinder und Jugendliche dauerhaft fremduntergebracht sind. Ich glaube, es sollte unser aller Ziel in der Politik sein, dass wir die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mühlberghuber.)

Unsere Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, unsere Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter leisten österreichweit im gesamten Bereich der Kinder und Jugendlichen hervorragende Arbeit, Kinder, Jugendliche und auch deren Familien dabei zu unter­stützen, dass Familie gelingt. Dafür möchte ich wirklich ein großes Dankeschön sagen. Ich kenne ganz, ganz viele, die in diesem Bereich arbeiten. Ich weiß, wie schwierig diese Herausforderung ist und wie schwierig es ist, wenn dann medial immer wieder Einzelfälle diskutiert werden.

Ihr schaut euch auch diese Einzelfälle an und führt sie in euren Berichten an. Es gibt natürlich die Möglichkeit, sich damit an die Volksanwaltschaft zu wenden. Das ist wichtig, und es ist gut, dass wir dieses System in Österreich haben. Ich möchte hier auch ein großes Dankeschön an die Volksanwaltschaft richten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.26


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.27.02

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin und Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Mein Beitrag befasst sich mit dem Mangel an Gymnasialplätzen in Deutschlandsberg in der Steiermark. Zum Ver­ständnis: Der Bezirk Deutschlandsberg ist einer von neun Bezirken beziehungsweise einer von drei Bezirken in der Steiermark, die über keine AHS-Langstufe verfügen. Den rund 2 150 Volksschülerinnen und -schülern stehen in ihrem Wohnbezirk zwar neun Neue Mittelschulen zur Verfügung, aber keine AHS-Unterstufe. Eine allgemeinbildende höhere Schule gibt es nur als Oberstufe, also ab der 5. Klasse.

Diesen unbefriedigenden Umstand will eine Elterninitiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, Bildungsgerechtigkeit für alle Schüler herzustellen, beenden. Zu diesem Zweck sammelte diese Interessengemeinschaft 466 Unterschriften und brachte eine Petition an den Landesschulrat und das damalige Bundesministerium für Bildung ein.

Das schien zunächst erfolgversprechend zu sein, unterstützte doch die damalige amts­führende Landesschulratspräsidentin in einem Schreiben an das Bundesministerium dieses Anliegen klar und deutlich. Sie schrieb, gute Schulen sind immer ein ent­scheidendes Kriterium für das Festlegen des Lebensmittelpunktes von Familien, dass das Fehlen von Wahlmöglichkeiten im Bereich der Sekundarstufe I sozioökonomischen Schaden verursacht und die langfristige Entwicklung in der Region nachhaltig benach­teiligt und dass es vor allem nicht politischer Wille sein kann, dass in einer demo­kra­tischen Gesellschaft Regionen benachteiligt werden und dass vor allem Kinder in ihren Entwicklungschancen beschnitten werden. Das sei Diskriminierung.

Das war ihre anfängliche Meinung, die ich zu 100 Prozent teile. Aber wozu politischer Wille, vor allem dann, wenn es sich um sozialistische Bildungspolitik handelt, imstande ist, musste diese Elterninitiative beziehungsweise mussten wohl auch viele Eltern, die ihre Kinder gern in einem Gymnasium untergebracht hätten, erfahren, denn das, was nicht sein darf, das darf nicht sein.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite