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Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf auf ein paar Redebeiträge Bezug nehmen und mich auch generell für Ihre Rückmeldung und für Ihre Anerkennung bedanken. Ich habe schon einmal den Dank, den Sie im Ausschuss an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerichtet haben, in einer Hausnachricht weitergegeben und er ist sehr, sehr gut angekommen.
In der Tat haben Sie den Bericht 2017 zitiert. Der ist wie ein 40-Jahre-Geburtstagsbericht, der einen repräsentativen Querschnitt über die Arbeit gibt und darüber, wie diese in den letzten Jahren angefallen ist und erledigt wurde. Ich darf darauf verweisen, dass die Volksanwaltschaft – 1977 eingerichtet – in der Tat bewegte und erfolgreiche Jahre hatte und ihre Dienste und ihre Tätigkeit gegenüber den Bürgern immer weiter ausgebaut hat. Ich habe mir die Zahlen angeschaut, da sieht man ständig steigende, größer werdende Säulen in der Abbildung.
Ein wichtiger Beitrag war die Kooperation mit dem ORF und die Möglichkeit, die Arbeit in der wöchentlichen Sendung „Bürgeranwalt“ oder „Ein Fall für den Volksanwalt“, wie sie früher geheißen hat, darzustellen und damit auch den Public-Value-Charakter des ORF zu verstärken und viel, viel an – wenn Sie so wollen – Bildungsarbeit zu leisten. Das bestätigen auch die Rückmeldungen und Mails, die wir ständig bekommen.
Ich darf noch mit ein paar Zahlen aufwarten. Insgesamt 40 Jahre Volksanwaltschaft hat bedeutet: 9 300 Sprechtage und Gespräche mit 73 000 Menschen. Sie können sicher sein, über all diese Gespräche gibt es Protokolle. Ja, man kann auch im vielen Material ersticken, aber es entsteht schon so etwas wie ein Eindruck davon, wie es in unserem Land zugeht. Ich darf zur steigenden Zahl der Beschwerden – es sind über 400 000 registrierte Beschwerden – auch sagen, dass sie im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltung gestiegen sind und proportional dazu auch in der Bundesverwaltung. Es haben uns ja nicht von Anfang an, von 1977 an alle Länder zum Landesvolksanwalt oder zur Landesvolksanwaltschaft gemacht, sondern das geschah erst nach und nach durch verfassungsgesetzliche Beschlüsse in den Ländern.
Ich darf dazu sagen, dass sich im Laufe der Zeit einige Erweiterungen unseres Aufgabenspektrums ergeben haben. Der Fristsetzungsantrag im strafrechtlichen Bereich bei Gericht zum Beispiel war schon eine Verbesserung. Die größte stammt aber vom 1. Juli 2012, nämlich das Menschenrechtsmandat, das über die Opcat-Aufgaben hinausgeht und auch Polizeibegleitung und bestimmte Dimensionen der UN-Behindertenrechtskonvention umfasst. In diesem Bereich waren wir sehr, sehr offensiv und engagiert tätig. Es gab 2 587 Besuche nach dem Opcat-Protokoll, nach dem österreichischen Opcat-Gesetz. Auf Grundlage eben dieses erweiterten Gesetzes waren wir tätig und haben Besuche gemacht und hunderte Empfehlungen abgegeben, die auch umgesetzt wurden. Ich kann sie nur im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzuges nennen: Es gab 540 Anregungen und Empfehlungen. Auf die Frage hin, wie international wirksam die Volksanwaltschaft in dieser Aufgabe als Menschenrechtshaus ist, sage ich Ihnen: Davon wurden 38,1 Prozent umgesetzt, 15,7 Prozent zugesagt, 37 Prozent sind noch offen, also noch in Arbeit. Das heißt, man kann sagen: Die Volksanwaltschaft wirkt. Das ist ein gutes Zeichen. Das sollten Sie auch wissen, so quasi als Querschnitteindruck.
Dennoch gibt es noch viel zu tun. Einiges ist von Ihnen angesprochen worden, zum Beispiel der Opferschutz. Ja, wir sind per Gesetz aufgefordert, mit der Wissenschaft zusammenzuarbeiten. Das tun und taten wir ohnedies gerne. Wir haben auf diese Weise mit der Medizinischen Universität Wien und mit dem Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser eine interdisziplinäre Lehrveranstaltung entwickelt. Ich darf
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