Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 97

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke vielmals Frau Volksanwältin.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Dr. Fichtenbauer. – Bitte, Herr Volksanwalt.


13.51.52

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Volksanwälte! Zunächst eine kurze Erwähnung: Frau Abgeordnete Dr. Krisper hat eine Positionierung der Volksanwaltschaft dazu verlangt, was betreffend externe Untersuchungsstellen bei der Behauptung von Polizeimisshandlungen denn angebracht wäre. Das war schon – kurz, aber doch – Gegenstand der Aussprache im Ausschuss.

Frau Abgeordnete Dr. Krisper, vielleicht habe ich zu undeutlich oder zu freundlich oder zu mäßig gesprochen; die Volksanwaltschaft hat sich schon positioniert, und zwar im Bericht 2015 und im Bericht 2016. Mehr kann die Volksanwaltschaft nicht tun. Die Volksanwaltschaft ist nicht Gesetzgeber, das sind Sie. Wenn Sie also zu einem Ent­schluss kommen – wozu die Volksanwaltschaft positiv eingestellt wäre –, dann müssen Sie hier eine entsprechende gesetzliche Vorschrift erzeugen, die eine externe Unter­suchungsstelle bei der Behauptung von Polizeimisshandlungen vorsieht. Es wäre auch angezeigt, das zu machen, weil es selbstverständlich tendenziell verdächtig ist, wenn die Polizei selber eine gegen die Polizei gerichtete Behauptung negativer Art unter­sucht. Es wären sozusagen alle im Prinzip fein heraußen, wenn das ausgelagert würde. Bitte lesen Sie die beiden Berichte 2015 und 2016! An Klarheit kann da gar nichts mehr ergänzt werden.

Ob Sie sonstige gesetzliche Änderungen zum Bestellmodus von Volksanwälten erzeu­gen oder nicht, das ist nicht unsere Sache, das ist Parlamentssache; aber die letzten 40 Jahre haben bewiesen, dass sich die gegenwärtige Modalität der Bestellung von Volksanwälten, deren Aufgabenstellung, Überwachung, wenn Sie so wollen, durchaus bewährt haben. Da wir ja den Bericht an das Parlament und an die Landtage machen, überwachen wir uns ja tendenziell selber und reflektieren das, was Sie zu den Erzeug­nissen der Volksanwaltschaft sagen, im Ergebnis als Gegenstand dieser Aussprache.

Gut, ich bin sehr erfreut, dass das Thema, das Frau Abgeordnete Schimanek erwähnt hat, so auf dem Tableau bleibt. Es handelt sich um die von mir sehr, sehr nachhaltig und aus gutem Grund geforderte Einrichtung einer Haftpflichtversicherung für Katastro­phenschäden. Ich habe heute in der Früh – ich glaube, in der „Heute“-Zeitung – gelesen, dass sogar eine Haftpflichtversicherung für Rasenmäher ins Auge gefasst oder verlangt wird. Rasenmäher, kleinere oder größere, können ja irgendwie auch einen Schaden anrichten. Dazu will ich mich gar nicht äußern. Das Ansinnen mag für sich selber gerechtfertigt sein, aber im Katastrophenschutzfall – und ich kann das nicht nachdrücklich genug sagen, im Ausschuss habe ich es auch dargelegt, und ich habe es voriges Jahr dargelegt und so weiter und so fort – haben wir ein Problem.

Nehmen wir durch Hochwasser geschädigte Hauseigentümer: Das Stichwort für mich war die Erfahrung aus der großen Zahl an Beschwerden, aus dem Fall im Eferdinger Becken, da gab es 1 500 auf Dauer vernichtete Einfamilienhäuser. Aufgrund der Tatsache, dass eine Katastrophenschutzversicherung keine Haftpflichtversicherung ist und weil das keine Pflichtversicherung ist, kann die österreichische Versicherungs­wirtschaft keine Rückversicherungen eindecken. Das Ergebnis ist, dass höchstens 10 Prozent – höchstens 10 Prozent! – des Gebäudewerts von Versicherungen erstatt­bar sind. Das heißt, die Leute bleiben auf 90 Prozent Schaden sitzen. Das ist nicht die ganze Wahrheit, weil es auf Länderebene Hilfsfonds, Ausgleichsfonds und alles Mög­liche gibt. Aufgrund meiner grundsätzlichen Auffassung bin ich aber der Meinung, dass


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