man all dies auf die Beine von Rechtsansprüchen stellen kann, statt es von Gnadenerweisen von Landeshauptleuten und so weiter abhängig zu machen.
Ich habe ein Beispiel dazu: Wenn sich morgen ein Unfall mit meinem Auto ereignet und meine Autotür kaputt ist, rufe ich auch nicht den Landeshauptmann an und sage: Ich bitte gar schön, ich brauche eine neue Autotür, kannst du mir die nicht aus einem Hilfsfonds zahlen? – So, das ist der schlechte Ansatz. Ich bin dafür, dass ein System eingeführt wird, wonach aufgrund eines bestehenden Rechtsanspruchs ein vollkommener Schadenersatz entsteht – vollkommen wird er nicht sein, weil der Grund und Boden bleibt, der ist nie abgeltbar, aber da können Hilfsfonds ja eine Rolle spielen. Die Einführung einer Haftpflichtversicherung für Katastrophenschäden soll also sein.
Das bedarf noch einiger ergänzender Maßnahmen, die aber leicht durchführbar sind. Es dürften auch in hochwassergefährdeten Zonen, in roten Zonen keine Baubewilligungen mehr erteilt werden – was derzeit der Fall ist –, da diese beiden Systeme nicht deckungsgleich sind. Die roten Zonen sind aktuell nicht Verbotszonen für Baubewilligungen. Ergänzend sollte auch eine Grundbuchsanmerkung zur Hochwassergefährdung im Gutsbestandsblatt erfolgen. Österreich ist nun einmal ein Land des Katastrophenwesens – von der Lawine in Galtür bis zum Hochwasser im Osten Österreichs. Jetzt erleben wir es ja wieder: Für die Leute, die jetzt durch Hochwässer schwerstens beeinträchtigt und gefährdet sind, wäre es schon höchste Eisenbahn. Wir schieben das Problem dauernd vor uns her.
Ich habe auf meiner Ebene durchaus schon Bemühungen entfaltet, damit das geändert wird, aber es bedarf auch des parlamentarischen Bewusstseins und der parlamentarischen Initiative. Es bedarf der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Einführung eines Haftpflichtversicherungssystems für Katastrophen. Andere Länder haben das schon. Wir brauchen nicht das Rad neu zu erfinden. Die Schweiz, Belgien, Frankreich – wir brauchen diese Länder ja nur als Beispiel herzunehmen und müssen endlich einen Durchbruch schaffen. – Damit danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
13.59
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Volksanwalt.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Dr. Kräuter. – Bitte schön, Herr Volksanwalt.
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte noch einmal zu dem Bestellmodus für die Volksanwälte etwas betonen und unterstreichen. Das ist ja selbstverständlich Sache des Parlaments. Ich kann nicht verstehen, wie es zu dieser kolossalen Fehlinterpretation kommt, dass man das den Volksanwälten vorwirft – zumal wir uns auch empfehlend für ein Hearing ausgesprochen haben.
Was allerdings richtig ist, ist, dass uns eine Vereinigung in Genf mit einem B-Status qualifiziert, was die Unabhängigkeit betrifft. Na ja, wer sind die Länder mit A-Status? Wer ist da gelistet? Wer hat nach dieser Listung eine stärkere Unabhängigkeit als die österreichische Volksanwaltschaft? – Russland, Aserbaidschan, Haiti, Nicaragua, Malawi und so weiter und so weiter. Schweden, das mit einem Musterbeispiel an Unabhängigkeit über die traditionsreichste Ombudseinrichtung weltweit verfügt, hat ebenfalls B-Status – also wir als österreichische Volksanwaltschaft fühlen uns da eigentlich recht wohl und in guter Gesellschaft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
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