Punkte ein wenig ausführen: Erstens: Mit der Konkretisierung des Gesetzestextes, welche E-Ladestationen öffentlich zugänglich sein müssen, werden den Nutzerinnen und Nutzern mehr Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Vor allem auf öffentlichem Gelände und öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf Raststätten entlang der Autobahnen ist ein dichteres Angebot für eine verstärkte Nutzung alternativer Kraftstoffe ohne Zweifel förderlich und notwendig.
Zweitens: Wenn, wie vorgesehen, Betreiber von öffentlichen Tankstellen sicherstellen müssen, dass ihre Ladestationen von allen – das heißt auch jenen ohne Mitgliedschaft oder Ähnlichem – benutzt werden können, muss der Kunde sich weniger binden, wird dadurch flexibler und somit wird E-Mobilität attraktiver. Gleichzeitig sind sinnvolle Ausnahmen bei der Ladeinfrastruktur für betriebliche Zwecke wie E-Taxidienste oder Ladepunkte für E-Busse sichergestellt.
Drittens: Derzeit, und das verwundert natürlich auch, gibt es noch keine einheitlichen Standards für die Ladestecker an diesen Ladestationen. Das führt oft zu Unsicherheit bei möglichen Nutzern und verhindert oft genug, dass der Kunde und der Verkäufer zueinander finden. Was bei anderen Kraftstoffen schon längst Usus ist, muss auch in der E-Mobilität, beim Wasserstoff und im Bereich des Gases möglich sein.
Planungssicherheit für Unternehmen durch klare Vorgaben und möglichst einfache und einheitliche Nutzung für den Verbraucher: Die Gesetzesvorlage schafft genau dafür die Grundlage und erfüllt die Vorgaben der EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Daher gratuliere ich stellvertretend für alle Mitbeteiligten – auch ein herzliches Danke an den Koalitionspartner und die Opposition, zumindest an jene Parteien, die mitgehen – Frau Bundesministerin Köstinger zum vorliegenden Gesetzentwurf, der Unternehmen und Nutzern viel bringt, alternative Kraftstoffe attraktiver macht und auch die angestrebten Ziele der #mission 2030 unterstützt.
Ich lade noch einmal die gesamte Opposition ein, hier mitzugehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.56
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Klinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minister! Dieses Gesetz, das eine Vertragsverletzung mit der EU bereinigen wird, ist absolut notwendig und in zweiter Linie ist die Zielsetzung natürlich auch die Attraktivierung von sauberen Antrieben.
Wir haben schon die Vorgaben zu Rechten und Pflichten und für Verordnungsermächtigungen gehört, aber es ist mir schon wesentlich, in diesem Zusammenhang zu erwähnen: Wenn wir die E-Mobilität in Österreich entsprechend fördern wollen, dann bedarf es nicht nur einer Infrastruktur, die in allen Bereichen – angefangen bei den Steckern zum Beladen der Fahrzeuge – kompatibel ist, sondern auch Transportleistungen der elektrischen Energie, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass ein System mit E-Mobilität in Österreich tatsächlich funktionieren kann.
Wir wissen, dass wir in Österreich circa 70 000 Gigawattstunden Strom verbrauchen, und können von diesen 70 000 Gigawattstunden Strom ungefähr zwei Drittel aus heimischer Wasserkraft erzeugen. Anzuführen ist in diesem Zusammenhang, dass wir in Österreich noch ein Ausbaupotenzial der Wasserkraft von 30 Prozent haben und dass diese 30 Prozent, wenn wir sparsam mit Strom umgehen, auch dazu geeignet wären, Österreich autark von Importen fossiler Energie für Stromerzeugung zu machen.
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