(Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Haben Sie keine anderen Sorgen?)
Worum geht es eigentlich genau bei dieser EU-Richtlinie, die Ihnen, Frau Ministerin, vier Sätze wert war? – In Österreich dürfen Menschen aufgrund von sechs Gründen in Job und Arbeitswelt nicht diskriminiert werden: wegen ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Alters, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung. Außerhalb der Arbeitswelt, also beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, gilt dieser Schutz nur aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung. Ein entsprechendes Gesetz zur Angleichung wurde in Österreich bisher stets von den Kolleginnen und Kollegen der ÖVP blockiert.
Obwohl es diesen Schutz in den meisten europäischen Ländern längst gibt, besteht auf EU-Ebene noch keine Verbindlichkeit dafür. Das sollte durch eine EU-Richtlinie gelöst werden, die von der Kommission im Jahr 2008 vorgeschlagen wurde, also schon vor über zehn Jahren. Seitdem wird ihre Umsetzung im Europäischen Rat blockiert.
Unsere Frage an Sie, Frau Bundesministerin, war daher, ob und vor allem wie die Regierung den österreichischen Vorsitz im Rat dazu nützen will, den längst überfälligen Diskriminierungsschutz umzusetzen. Wir haben Sie auch gefragt, warum Österreich diesen Schutz nicht nationalstaatlich umsetzt, so wie es viele unserer Nachbarn getan haben, statt auf eine europäische Lösung zu warten.
Ihre lapidare Antwort – übrigens Wort für Wort auch die Antwort der Frau Frauenministerin –: „Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Österreich im Bereich der Antidiskriminierung bereits sehr hohe Standards erreicht hat. Allfällige innerstaatliche Verbesserungen werden daher anlassbezogen geprüft.“
In einem Punkt muss ich Ihnen recht geben: Österreich hat hohe Standards im Schutz vor Diskriminierung. Das darf aber niemals eine Ausrede dafür sein, zu handeln, wenn diese Standards ganz offensichtlich nicht ausreichen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Zinggl.)
Sie wollen anlassbezogen prüfen. Da frage ich mich: Welchen Anlass brauchen Sie denn bitte? – Es passiert leider viel zu oft, dass Menschen zum Beispiel wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden, dass Händchen haltende Jugendliche aus Taxis oder Freibädern geschmissen werden, dass lesbische Paare eine Wohnung nicht bekommen, weil solche Partnerschaften dem Vermieter eben nicht passen. Das beste Beispiel ist wohl das Café Prückel in Wien, wo ein lesbisches Paar aus dem Lokal geworfen wurde – nur wegen eines Kusses. (Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Rosenkranz.)
Verdienen diese Menschen nicht auch den Schutz des Staates? Sehen Sie da keinen Anlass, zu handeln, Frau Bundesministerin? – Wenn Sie es ein bisschen offizieller brauchen, dann schauen Sie sich einmal die Empfehlung des Europarates an! Ecri, die Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, hat Österreich 2015 geprüft und glasklar festgestellt, dass es genug Anlässe gibt, diesen Schutz endlich nationalstaatlich zu garantieren. Ganz konkret wurden wir damals aufgefordert, endlich ein allgemeines Diskriminierungsverbot für den öffentlichen und privaten Sektor und alle Diskriminierungsgründe umzusetzen, und das wäre auch dringend notwendig, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)
Ob und wie Sie so einen Schutz umsetzen wollen, haben wir Sie auch in dieser Anfrage gefragt. Bisher sind ja mehrere Anläufe dazu trotz Sozialpartnereinigung immer an der ÖVP gescheitert. Also, Frau Ministerin, wird Ihre Regierung handeln? Haben Sie vor, Diskriminierungsschutz für alle Gruppen in unserem Land zu garan-
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