Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verlesung durch die Schriftführerin oder den Schriftführer erübrigt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung 10 Minuten zur Verfügung stehen.
Der Begründer ist Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen! Liebe Zuseher! Der neue Stil dieser Bundesregierung in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen ist nicht unbedingt vorbildhaft. Das ist den meisten von uns schon immer klar gewesen, aber, Frau Ministerin, die Substanzlosigkeit Ihrer Antwort auf die Anfrage zum Diskriminierungsschutz auf europäischer Ebene ist schon sehr beschämend.
Es kommt nicht oft vor, dass ich Herrn Präsidenten Sobotka zitiere, aber seine Mahnung an den Bundeskanzler vor einigen Monaten sollten Sie sich schon zu Herzen nehmen. Das Auskunfts- und Kontrollrecht der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung ist „Ausdruck des der Verfassung zugrunde liegenden demokratischen Grundprinzips“, und als solches sollten Sie es auch betrachten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Scherak und Noll.)
In der Anfrage, die jetzt zur Diskussion steht, haben die Abgeordneten der SPÖ Sie zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes befragt, also zu einem Thema, das sowohl im Regierungsprogramm als auch in der Arbeit der Regierung mit keinem Wort vorgekommen ist. Daher liegt es nahe, dass Sie dem Parlament und der Öffentlichkeit endlich Auskunft darüber geben, wie Sie und diese Regierung die EU-Ratspräsidentschaft nützen wollen, um dieses Thema voranzubringen. (Zwischenruf des Abg. Zanger.)
Neun Fragen und insgesamt 18 Unterfragen haben wir Ihnen gestellt, und ich muss schon sagen, Ihre Antwort hat uns überrascht: vier lapidare Sätze. Wenn die Pläne der Bundesregierung für den Gleichstellungsbereich oder die EU-Ratspräsidentschaft so schnell zusammengefasst werden können, dann spricht das wohl Bände.
Wir haben Sie gefragt, ob Sie die EU-Richtlinie, die Diskriminierung im Privatleben zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Alters verhindern soll, während der Ratspräsidentschaft vorantreiben werden. Wir haben Sie gefragt, ob sich die Position der Regierung zu dieser Richtlinie von ihren Vorgängerinnen unterscheidet. Wir haben Sie gefragt, bei welchen Terminen im Zuge der Präsidentschaft die Richtlinie Thema sein wird. Wir haben Sie gefragt, wie der Stand der Gespräche mit den vorherigen Vorsitzländern zu diesem Thema ist, und wir haben Sie ausführlich gefragt, wie und in welcher Weise Sie den Diskriminierungsschutz nationalstaatlich umsetzen wollen, wenn es zu keiner europäischen Einigung kommt. Ihre Antwort: vier Sätze. Gerade von einer Regierung, die sonst nicht um Worte und Inszenierungen verlegen ist, hätte ich mir mehr erwartet. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)
Ich möchte aber auch Ihre KollegInnen in der Regierung für die beeindruckende Geschlossenheit bei diesem Thema loben. Sie scheinen mit dem Bundeskanzler, dem Europaminister, der Außenministerin und der Frauenministerin ja so sehr einer Meinung zu sein, dass ihre Antworten auf diese Anfrage fast schon Wort für Wort dieselben sind. Bei so viel Geld, das dieses Kabinett für PressesprecherInnen, für MitarbeiterInnen ausgibt, wäre zumindest im Wording mehr Kreativität drin gewesen.
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