Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 156

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

dard gibt, das, glaube ich, wissen wir hier im Hohen Haus, die wir auch an diesen Ge­setzen mitgewirkt haben, sehr genau.

Eines ist klar: Einen Alleingang Österreichs zu diesen Themen soll und wird es aus meiner Sicht nicht geben. Ich bin sehr dafür, dass die Frau Bundesministerin versucht, im nächsten halben Jahr Lösungen zu finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es geht um Achtsamkeit und Sorgsamkeit, denn der Eingriff in die Privatsphäre von Menschen, in die Grundrechte, die jeder Einzelne hat, trifft Betroffene ja massiv. Nicht umsonst gibt es dazu auch in der europäischen Menschenrechtskonvention, der wir uns verpflichtet haben, ganz klare Regelungen.

Wir überlegen in jeder Hinsicht, wenn wir einen Eingriff in Grundrechte vornehmen, dass dies jedenfalls dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit untergeordnet sein muss. Mit Achtsamkeit die Rechte von Privatpersonen einzuschränken erachte ich wirklich als etwas, bei dem man meiner Meinung nach darüber nachdenken kann, ob man es überhaupt tut, und wenn man es tut, dann muss man es mit Sorgfalt, Überlegtheit und Räson tun. Diese Abwägung der Verhältnismäßigkeit, Frau Bundesministerin, erwarten wir alle, und ich glaube, bei Ihnen ist das gut aufgehoben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.20


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek. – Bitte.


17.21.14

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Vielleicht wäre es angebracht, nicht so viel über Paragrafen und Richtlinien zu reden (Abg. Steinacker: Doch! Wir sind hier im Parlament!), sondern über den Willen hier im Hohen Haus, den wir durchaus kundtun könnten, weil 18 von 28 EU-Staaten den Diskriminierungsschutz schon ohne europäische Richtlinie ausgeweitet haben. Sogar acht von neun österreichischen Bundesländern haben das getan – Nieder­österreich leider nicht – und gewährleisten Diskriminierungsschutz außerhalb der Ar­beitswelt für lesbische Personen, für schwule Personen, für transidente Personen, für queere Personen, für bisexuelle Personen, für intersexuelle Personen.

Wir hier im Hohen Haus wären durchaus in der Lage – Frau Bundesministerin, ohne Ratsarbeitsgruppen –, ein Zeichen zu setzen, gerade jetzt, da wir zwischen 2. und 17. Juni die Vienna Pride hier in Österreich feiern und sich Wien als Regenbogen­haupt­stadt wunderbar zu den Themen Liebe, Respekt und Solidarität präsentieren kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir hier im Hohen Haus müssen einander nicht lieben, das will ich auch gar nicht, wenn ich an einige denke. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wir hier im Hohen Haus sollten aber auch Respekt zeigen, Respekt und Solidarität denen gegenüber, die diesen Diskriminierungsschutz noch nicht erfahren dürfen.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Einem lesbischen Paar mit zwei Kindern wurde in Mini­mundus eine Familienkarte nicht gewährt (Abg. Zanger: Das geht ja auch nicht! Wie können ...?), nachdem eine Mama und eine Mama und zwei Kinder um diesen vergünstigten Eintritt gebeten haben. – Das kann es im 21. Jahrhundert nicht sein! Die Leute da draußen sind viel weiter als einige hier im Hohen Haus, und das ist wirklich etwas beschämend. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Zanger: Also in Kärnten ist die Welt noch in Ordnung!)

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite