Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 160

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schutz angesprochen, nämlich die Frage, wie weit dieser gehen soll und auch, was das für Probleme mit sich bringt. Da habe ich eine andere Meinung als die SPÖ. Fakt ist: Es gab erst vor zwei Wochen eine Entscheidung des amerikanischen Supreme Court, der sich damit auseinandergesetzt hat, ob ein Bäcker aus religiösen Gründen ver­weigern darf, einem homosexuellen Paar eine Torte zu backen. Der Supreme Court hat entschieden: Er darf das.

Frau Kollegin Belakowitsch hat das richtigerweise angesprochen: Diskriminierungs­tat­bestände, insbesondere nach den Vorschlägen der Richtlinie, gibt es viele, es sind viele vorgeschlagen, aber insbesondere die Frage, wie man mit der Weltanschauung umgeht, die auch immer wieder debattiert wird, ist eine, die die Sozialdemokratie aus meiner Sicht noch nicht beantworten konnte.

Ich persönlich finde es in Ordnung, wenn ein Wirt sagt, er will Kollegen Gudenus, Kollegen Strache und Kollegen Hofer nicht in seinem Lokal bewirten. Das ist zwar nicht sonderlich nett, aber ich finde, im Sinne der Privatautonomie muss er das Recht dazu haben, genauso wie er übrigens sagen darf, Kollegen Scherak, den Liberalen, will er auch nicht in seinem Lokal haben. (Abg. Belakowitsch: Dann muss er auch das Recht haben, beim Rauchen ...! – Abg. Rosenkranz: ... rauchen!)

Die Frage ist, ob man die Weltanschauung in diese Diskriminierungstatbestände mit hineinnimmt. Ich glaube, dass es das gute Recht im Sinne der Privatautonomie ist, dass man einen Unternehmer nicht dazu zwingt, dass er in irgendeiner Art und Weise mit jemandem kontrahieren muss.

Daher glaube ich auch, dass wir diese Debatte noch intensiver führen müssen, denn wo kommen wir denn da hin? Nehmen wir einmal an, ich bin Unternehmer, ich bin Wirt, und ein bekannter Rechtsradikaler will bei mir essen. (Abg. Gudenus: Sie kennen Leute!) Dann ist die Frage: Was ist, wenn der Staat mich in Zukunft dazu zwingt und ich nicht mehr sagen kann, dass ich keine Rechtsradikalen oder auch Linksradikalen, keine bekennenden Kommunisten bei mir im Lokal sitzen haben will? Ich will das nicht! (Abg. Hafenecker: Nehmen Sie da schon Vorverurteilungen vor?) – Kollege Hafenecker, es ist eine ganz sachliche Diskussion. Ich stehe übrigens auf Ihrer Seite in dieser Frage, weil ich auch glaube, dass das zu komplex ist, um einfach zu sagen, wir weiten die Diskriminierungstatbestände dermaßen aus. (Zwischenrufe der Abgeordneten Kuntzl und Neubauer.)

Die Frage ist, ob es dann nicht noch viel mehr Diskriminierungstatbestände geben könnte. Ich glaube einfach, dass es im Sinne der Privatautonomie und auch im Sinne einer liberalen Gesellschaft weiterhin möglich sein muss, dass Unternehmerinnen und Unternehmer in solchen Fragen zu Entscheidungen kommen – die mir im Übrigen nicht immer persönlich passen, weil das Beispiel des Café Prückel angesprochen wurde. Für mich ist es vollkommen unvorstellbar, wieso jemand, der ein Gasthaus betreibt, einem lesbischen Paar sagt: Ihr seid hier nicht erwünscht. – Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar, das hat mit meinem liberalen Weltbild absolut nichts gemein. (Abg. Neubauer: Das ist aber jetzt ein Widerspruch!) Ich bin trotzdem der Meinung, dass er das Recht dazu hat.

Herr Kollege Neubauer, das ist kein Widerspruch. (Abg. Neubauer: Warum?) Sie müssen nur zuhören! Ich bin der Meinung, er muss das Recht haben - - (Abg. Neubauer: Die ... darf er raushauen, aber ...!) – Nein, Herr Kollege Neubauer, bis zum Ende zuhören! Ich bin der Meinung, er muss das dürfen. Inhaltlich lehne ich es immer noch ab. Ich lehne es übrigens auch ab, wenn irgendjemand dem Kollegen Gudenus sagt, dass er bei ihm nicht essen darf. (Abg. Gudenus: Das war der Kellner, nicht der Eigentümer!) Er muss aber die Möglichkeit haben, er muss das dürfen, und das ist ein wesentlicher Unterschied.

 


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