Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 181

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Der Zusagerahmen für diese Förderschiene über die Periode von 2018 bis 2023 beträgt insgesamt 150 Millionen Euro, wobei die dazu erforderlichen Mittel ebenso wie die Abwicklungskosten ausschließlich aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Was­ser­wirtschaftsfonds zur Verfügung gestellt werden.

Ohne die Fortschreibung dieser Förderschiene in der Wasserwirtschaft im dargestell­ten Ausmaß ist die fristgerechte Umsetzung der nationalen bzw. EU-rechtlichen Vor­gaben nicht möglich.

Zu Z 2 (§ 6 Abs. 2f Z 1 UFG):

Die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Förderangebote im Rahmen von Sanierungsoffensiven durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Touris­mus und den Bundesminister für Finanzen endet mit 2018. Um die weitere Fortsetzung der erfolgreichen Förderungsaktion sicherzustellen, wird die Ermächtigung zur Fest­legung von Zusagerahmen über 2018 hinaus ausgeweitet.

Zu Z 3 (§ 12 Abs. 9 UFG):

Zusätzlich zu den Bundeskonsensen soll auch für „herrenlose Bauwerke“ auf Grund­stücken der Republik Österreich die Möglichkeit geschaffen werden, Maßnahmen zu setzen, um wasserwirtschaftliche Ziele wie den guten ökologischen Zustandes – die ohne diese Maßnahmensetzung nicht möglich wären - zu erreichen.

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Präsidentin Doris Bures: Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt und in den Kernpunkten erläutert. Er steht daher mit in Verhand­lung.

Als Nächster ist Herr Abgeordneter Johann Rädler zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Plessl: Aber zur Sache bitte!)


18.43.02

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! (Der Redner stellt ein Foto auf das Rednerpult, auf dem er und andere Personen mit Uniformjacken und einige große Kartons mit dem Logo einer Hilfsorganisation zu sehen sind.) Frau Bundesminister! (Abg. Strolz: Die Chance auf eine Entschuldigung, Herr Rädler!) – Genau! – Wenn wir die Novelle zum Umweltförderungsgesetz diskutieren und von der SPÖ der Einwand kommt (das Foto rutscht vom Rednerpult und fällt zu Boden) – na, das ist Pech! (der Redner hebt das Foto auf und stellt es neuerlich auf das Rednerpult – Oje-Rufe bei der SPÖ – Ruf bei der SPÖ: Rädler ist abgestürzt! – weitere Zwischenrufe bei der SPÖ) –, dass alles zu wenig sei und alles mit einem Abänderungsantrag geändert werden muss, dann frage ich mich: Macht man das jetzt nur, weil man dagegen sein will, oder warum macht man das, Herr Kollege Feichtinger? (Abg. Krainer: Weil man dafür ist!)

Sie wissen ganz genau, dass wir - - (Das Foto fällt neuerlich zu Boden. – Oje-Rufe bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Üben!) – Ich komme später darauf zu sprechen. – Sie wissen ganz genau, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen für diese Förderungs­maß­nahmen brauchen, um die Klima- und Umweltstrategie umsetzen zu können. Des­halb sollten Sie eher zustimmen als einen Abänderungsantrag einbringen. Es geht nämlich um zwei Mal 42 Millionen Euro, die an Förderungsmaßnahmen in den nächs­ten zwei Jahren eingebracht werden können, um zwei Effekte zu erzielen, nämlich die thermische Sanierung und die Senkung des Energieverbrauchs.

 


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