*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Wir kommen nun zur nächsten Wortmeldung: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Regierung hat es sich zur Aufgabe gemacht und zum Ziel gesetzt, unsere bäuerlichen Betriebe von unnötiger Bürokratie zu befreien und die Agrarverwaltung zu verschlanken. Mit dieser Änderung des Marktordnungsgesetzes passiert genau das, was wir zugesagt haben. Österreich nützt die Spielräume im Marktordnungsbereich, die von Brüssel eingeräumt werden, und verringert den Verwaltungsaufwand.
Ich möchte mich bei der Frau Bundesminister bedanken, dass sie hier diesen ersten wichtigen Schritt setzt und im Bereich der Agrarverwaltung die zugesagten Einsparungen tätigt. – Danke, Frau Bundesminister! (Beifall bei der ÖVP.)
Das heißt zukünftig für unsere Bäuerinnen und Bauern weniger Bürokratie, weniger Kosten und weniger Aufwand.
Die Änderung des Marktordnungsgesetzes wurde auch notwendig, da bestehende Vorschriften durch zwischenzeitliche EU-rechtliche Änderungen nicht mehr aktuell sind. Jetzt wird es eine 1:1-Durchführung von EU-Recht geben. Es darf also hier kein Gold Plating mehr stattfinden.
Österreich war im Bereich der Agrarverwaltung, glaube ich, immer sehr vorschriftsmäßig unterwegs, vielleicht hin und wieder auch zu fleißig. Das hat einen gewissen Mehraufwand für unsere bäuerlichen Betriebe gebracht. Mit diesem Marktordnungsgesetz setzen wir heute einen richtigen Schritt in die richtige Richtung.
Nach dem neuen Marktordnungsgesetz werden in Zukunft die Bestimmungen über die sogenannten aktiven Betriebsinhaber nicht mehr zur Anwendung kommen. Bisher galt, dass an Personen, die Flughäfen, Wasserwerke, dauerhafte Sport- und Freizeitflächen betreiben sowie Eisenbahnverkehrsleistungen und Immobiliendienstleistungen erbringen, keine Direktzahlungen gewährt wurden, außer sie konnten belegen, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen wie etwa, dass die landwirtschaftliche Tätigkeit nicht unwesentlich ist.
Diese Regelung ist in Österreich aber nur wenigen Betrieben zugutegekommen. Sie verursachte einen hohen Verwaltungs- und Zeitaufwand. Jetzt können Personen, die neben der landwirtschaftlichen Tätigkeit derartige Aktivitäten betreiben, ohne Erbringung zusätzlicher Nachweise Zahlungen erhalten. Flächen im abgegrenzten Bereich von Flughäfen oder als Teil von Golf- und anderen Sportplätzen bleiben aber weiterhin nicht beihilfefähig.
Durch das Auslaufen der Milchquotenregelung entfallen die dafür vorgesehenen nationalen Regelungen der Marktordnung, diese werden gestrichen.
Bei der Änderung dieses Marktordnungsgesetzes werden jetzt auch Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Beteiligung der Länder an den Kosten allfälliger Anlastungen im Agrarbereich umgesetzt. Als Rechnungshofsprecher befürworte ich natürlich dies ganz besonders.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite