Wir haben neue Erfahrungen betreffend die Anpassung bestehender Regelungen an die Änderungen im EU-Recht, die setzen wir um, gleichzeitig gibt es auch einige Anpassungen aufgrund des neuen Datenschutzrechtes.
Drei zentrale Punkte in dieser Novelle zum Marktordnungsgesetz, die wir vorschlagen, sind erstens Bürokratieabbau, durch die Möglichkeiten, die uns die europäische Omnibus-Verordnung gibt; zweitens eine Neuregelung für Hutweideflächen, da wurde eine Neuzuweisung der Zahlungsansprüche vorgenommen, die vor allem den von Ihnen propagierten kleinen und mittleren Betrieben maßgeblich zugutekommt; und als Drittes eine Kostentragung beim Thema Anlastungen.
Vielleicht ganz kurz zur Omnibus-Verordnung: Durch diese gesetzliche Änderung auf europäischer Ebene haben wir mehr Flexibilität in der Abwicklung erhalten, und die setzen wir jetzt auch gerne um. Speziell bei dem Thema des aktiven Betriebsinhabers – das ist nicht zu verwechseln mit der tatsächlichen landwirtschaftlichen Tätigkeit – ist der Verwaltungsaufwand für alle Betroffenen zurzeit noch enorm, das haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt. Wir können in diesem Bereich eine maßgebliche Vereinfachung sicherstellen, und wir stellen auch sicher, dass die Leistungsabgeltung wirklich bei den Richtigen ankommt, also den Bäuerinnen und Bauern.
Zum Thema Hutweiden: Die Umsetzung der reduzierten Zuweisung von Zahlungsansprüchen für Hutweideflächen wurde von der Europäischen Kommission beanstandet. Um diese Anlastung zu vermeiden, haben wir die bisherige Regelung abgeändert. Es ist jetzt vorgesehen, dass für das Antragsjahr 2017 rückwirkend für freie Hutweideflächen zusätzliche Zahlungsansprüche zugewiesen werden können.
2015 wurden für circa 10 Hektar Hutweide nur zwei Zahlungsansprüche zugewiesen, jetzt bekommen die Bäuerinnen und Bauern in den betroffenen Regionen für 8 Hektar frei gebliebene Hutweidefläche zusätzlich acht Zahlungsansprüche.
Das Marktordnungsgesetz wird die Kostentragung beim Thema Anlastungen neu regeln. Nunmehr werden die Länder, soweit ihnen die EU-Rechtswidrigkeit zuzurechnen ist, die Anlastung mittragen. Mit dieser Änderung setzen wir auch eine Forderung des Rechnungshofes um. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und soll vor allem dazu beitragen, dass sich das System nachhaltig verbessert. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
19.54
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute die Änderung des Marktordnungsgesetzes. Wenn sich da eine Diskussion über den verantwortungsbewussten Umgang der Bäuerinnen und der Bauern mit der Umwelt entwickelt, dann bitte ich Sie, Herr Kollege Unterrainer: Nennen Sie mir ein Land, wo die Bäuerinnen und die Bauern mit mehr Verantwortungsbewusstsein der Umwelt gegenüberstehen, und nennen Sie mir auch eine Regierung, die mit mehr Verantwortungsbewusstsein der Umwelt gegenübersteht! – Sie werden kein Land finden. Es ist Österreich und es sind die österreichischen Bäuerinnen und Bauern an der Spitze. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Die Änderung des Marktordnungsgesetzes beinhaltet vernünftige Änderungen, administrative Vereinfachungen. Sie beinhaltet aber auch, die Frau Bundesministerin hat es
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