Hiezu haben die Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und dann über den Gesetzentwurf in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen lassen.
Da der vorliegende Zusatzantrag eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Preiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung von neuen Ziffern 1 und 2 sowie die sich daraus ergebende Umnummerierung der Ziffernbezeichnungen eingebracht.
Wer hiefür stimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde nicht erreicht. Der Zusatzantrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung zustimmen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (138 d.B.): Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen (Pflanzenschutzgesetz 2018) (166 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lindinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Wir diskutieren hier das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen, kurz gesagt das Pflanzenschutzgesetz. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses nicht mit dem Pflanzenschutzmittelgesetz zu verwechseln ist.
Das erste Pflanzenschutzgesetz wurde bereits im Jahr 2007 erlassen. Dieses Gesetz regelt den Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen und auch die Bekämpfung auftretender Schadorganismen.
Was sind jetzt konkret die Änderungen und Ziele des vorgelegten Gesetzentwurfs? – Es geht um die Verbesserung der phytosanitären Sicherheit, das heißt um die Pflanzengesundheit, es geht um schnelle Maßnahmen beim Befall durch Schädlinge, es geht auch um die Umsetzung von EU-Vorschriften, es geht um die Steigerung der
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite