und damit wird der Pflanzenschutz durch ein möglichst einheitliches und effizientes Kontrollsystem gewährleistet. Grundsatzgesetzgebung ist also nicht immer schlecht.
Pflanzenschutz ist insgesamt sehr wichtig für die Landwirtschaft, aber Pflanzenschutz kann nicht nur über den Einsatz von Pestiziden, sondern auch durch eine intelligente Bewirtschaftungsform wie etwa den Fruchtfolgeanbau erfolgen. (Beifall bei der SPÖ.)
§ 12 Abs. 1 Z 4 zählt dezidiert als Pflanzenschutzmaßnahme „die Anwendung und die Überwachung bestimmter Pflanzenschutzverfahren sowie die Einhaltung bestimmter Fruchtfolgen“ auf, also eine intelligente Bewirtschaftungsform wie Fruchtfolgeanbau. Ich wiederhole noch einmal, was meine Kollegen bereits gesagt haben: Obwohl in Österreich der Anteil der biologisch bewirtschafteten Flächen zunimmt und der Anteil der insgesamt bewirtschafteten Flächen abnimmt, hat sich die Menge der ausgebrachten Pestizide nicht verringert. Grüne Berichte zeigen dies eindeutig nachvollziehbar auf.
In Österreich werden nach wie vor hochgiftige Pestizide angewandt, im österreichischen Pflanzenschutzmittelregister finden sich immer noch Pestizide mit hormoneller Wirkung, bienen- und insektengefährliche Mittel. Wir brauchen wirksame und messbare Nachhaltigkeitskriterien als Voraussetzung für die Abrufbarkeit von EU-Agrarfördermitteln. Es sollen nur Betriebe, die sich zu einer messbaren Pestizidreduktion verpflichten, Agrarfördermittel erhalten können. (Beifall bei der SPÖ.)
Agrarfördermittel, die im Rahmen eines Umweltprogrammes abrufbar sind, sollen nur dann beansprucht werden dürfen, wenn auf den Einsatz von Pestiziden gänzlich verzichtet wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)
20.17
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Meine liebe Vorrednerin, wieder dasselbe: Wir reden über das Pflanzenschutzgesetz und nicht über Chemikalien zum Schutz der Kulturpflanzen.
Neophyten kennen wir alle, sie sind ebenfalls durch flapsigen Umgang zu uns eingeführt worden. Sie sind teilweise bunt und schön anzuschauen – auf den Bachböschungen und Straßenböschungen –, bergen aber eine große Gefahr in sich. Ich erinnere an den Bärenklau, die Verätzungen, die man dadurch erleiden kann, und den Aufwand, der zu seiner Entfernung notwendig ist. Aber auch Bakterien, die mit Fremdpflanzen eingeführt werden, sind für die heimischen Kulturpflanzen eine große Gefahr.
Die Verdrängung der heimischen Kulturpflanzen, der wild wachsenden Pflanzen durch Neophyten merkt man erst viel später, wenn die Pflanzen wuchern und überhandnehmen. Auch das Artensterben in der Vergangenheit ist in vielen Fällen auf das Einschleppen von Schädlingen und Schadpflanzen zurückzuführen.
Das Gesetz ist wichtig, damit man dem Ausbreiten dieser Pflanzen und Bakterien Einhalt gebietet und, noch viel mehr, das Einschleppen neuer Pflanzen und Bakterien verbieten und verhindern kann. Ich glaube aber, auch Folgendes ist dabei zu bedenken: Die gesetzliche Situation ist eines, ganz wichtig ist aber auch die Vernunft der einzelnen Menschen, dass man etwa die schöne Pflanze aus dem Urlaub nicht sorglos mitnimmt und zu Hause aussetzt, denn die Gefahr ist sehr groß, dass dadurch Bakterien oder Schadpflanzen eingeschleppt werden. Es sei aber auch dem einen oder an-
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