Wünscht der Herr Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 138 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Stimmenmehrheit. Angenommen.
Wir kommen nun zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist auch die Stimmenmehrheit. Somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 4. Juli 1975 über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (57/A und Zu 57/A)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gemeldet ist die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Griss. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Es gibt einen berühmten Ausspruch von Bismarck: „Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden.“ – Die Ära Bismarck liegt lange zurück, seither ist viel geschehen, aber offenbar wirkt dieser Ausspruch noch immer fort, denn sonst wäre es nicht erklärbar, dass Ausschussberatungen nicht öffentlich sind. (Abg. Hammer: Ja, seid froh, den Blödsinn, den ihr oft redet!) Damit läuft ein wesentlicher Teil des Gesetzgebungsprozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab und die Arbeit der Opposition wird erschwert. Denn dadurch ist die Hemmschwelle sehr gering, Anträge der Opposition zu vertagen und sie nicht wieder auf die Tagesordnung zu setzen, bis sie am Ende der Legislaturperiode verfallen.
Wir sollten uns doch klar darüber werden, dass da ein Widerspruch zur Forderung besteht, die Bevölkerung stärker an der demokratischen Willensbildung zu beteiligen, denn das sind leere Worte, solang nicht einmal der Gesetzgebungsprozess transparent abläuft. Was spricht denn dagegen? – Abgeordnete werden doch in der Lage sein, der Versuchung zu widerstehen, sich zu inszenieren, nur weil eine Beratung öffentlich ist. Dass das klappt, sieht man im englischen Parlament, das sieht man im Europaparlament. Daher hoffe ich, dass auch wir Beratungen in Ausschüssen grundsätzlich öffentlich machen und mit so viel demokratischer Reife dann diesen Ausspruch von Bismarck Lügen strafen. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić.)
20.39
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zinggl. – Bitte.
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