Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung, 13. Juni 2018 / Seite 218

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Mir erschließt sich im Antrag die vermeintliche Transparenz, die von Noll behauptet wird, nicht. Ich glaube einfach – es gibt dann auch eine Bewerbungsphase im Obersten Gerichtshof –, in Wahrheit ist das dann ein hineingezogener Wahlkampf unter den Richtern. Es gibt jede Menge Eigeninteressen und Befindlichkeiten, die dann dort Platz greifen würden.

Ich finde es richtiger, dass unser Bundesminister für Justiz in seiner Verantwortung, losgelöst von der Rechtsprechung, objektiv und ohne irgendwelchen internen Usancen verpflichtet zu sein, diese Entscheidung treffen kann. Über die Kriterien dafür bin ich gerne bereit zu sprechen. Der Herr Bundesminister ist uns auch – entgegen diesem Vorschlag – selbstverständlich für seine Amtsführung rechenschaftspflichtig, indem er uns hier im Parlament dafür verantwortlich ist.

Eine Anmerkung noch: Der jetzige Präsident der Obersten Gerichtshofes, Eckart Ratz, geht Ende Juni in Pension. Die Nachfolge ist geregelt – problemlos. Wenn man den Medien, die da immer bestens informiert sind, trauen darf, dann ist die Person, die für seine Nachfolge bestimmt ist, eine ausgezeichnete Persönlichkeit und eine gute Ent­scheidung.

Ich sage: Die nächste Besetzung für eine Präsidenten- oder Vizepräsidentenstelle steht erst in ein paar Jahren an. Nutzen wir die Zeit bis dahin, um an eventuellen sinn-vollen Verbesserungen zu arbeiten! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­ne­ten der FPÖ.)

20.47


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Duzdar. – Bitte, Frau Abgeordnete.


20.47.28

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir vonseiten der Sozialdemokratie sehen den Antrag nicht so kritisch wie Kollegin Steinacker. Ganz im Gegenteil: Was soll schlecht daran sein, dass die Richter aus ihrer Mitte heraus einen Vorschlag machen, wer der Vizepräsident oder der Prä­sident des Obersten Gerichtshofes sein soll?

Ich glaube, Kollege Noll hat es auch richtig gesagt: Es geht nicht darum, die Entschei­dungskompetenz des Justizministers einzuschränken – ganz im Gegenteil. Diese bleibt aufrecht, man geht allerdings einen Schritt weiter, indem man Transparenz ermöglicht und indem man vor allem das Gericht, das betroffen ist – nämlich den Obersten Gerichtshof –, einbezieht und ihm die Möglichkeit einräumt, gehört zu werden. Dieser soll einfach nur das Vorschlagsrecht haben. Ich finde, daran ist überhaupt nichts ver­werflich.

Ganz im Gegenteil: Ich finde, in einem modernen Rechtsstaat sollte auch immer wieder überlegt werden, wie man diesen weiterentwickeln kann. Daher spricht nichts gegen mehr Transparenz und gegen eine Aufwertung der Justiz. In diesem Sinne können wir uns sehr gut mit diesem Antrag anfreunden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Ja, wenn ... mehr Transparenz!)

20.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Tschank. – Bitte, Herr Abgeordneter.


 


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