20.48
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen Herren! Herr Kollege Noll, zu Ihrem Antrag: Die Richter des Obersten Gerichtshofes sollen sich die Präsidenten und Vizepräsidenten des OGHs in Zukunft selber aussuchen und auswählen dürfen. Aus Sicht der Richter verstehe ich das durchaus – wer würde sich denn nicht gerne seinen eigenen Chef aussuchen? (Heiter-keit der Abgeordneten Steinacker und Winzig.) Die Frage ist, ob das aus staatspolitischer Sicht verantwortungsvoll ist. Das stelle ich hier an dieser Stelle einmal infrage.
Stellen Sie sich eine Aktiengesellschaft vor, in der sich die Vorstände den Vorstandsvorsitzenden selber aussuchen könnten. (Heiterkeit der Abg. Winzig.) Denken Sie an jene Privatstiftungen, in denen sich der Stiftungsvorstand selber erneuern darf. Oder denken Sie etwa an die ÖIAG in einem Zeitraum vor dem Jahr 2015. Wie positiv war das jetzt vom Aktienrecht abweichende Recht des Aufsichtsrates, sich sozusagen selber zu ergänzen? – Da besteht einfach die Gefahr einer Tendenz in Richtung einer Insiderclique, genau so wie das in diesen von mir zitierten Fällen dargestellt ist.
Verbessert daher Ihr Vorschlag zwingend die innere Verbandsordnung der Gerichtsbarkeit, der staatlichen Organisation? – Ich denke: Nein.
Vielmehr ist richtig, dass der Justizminister seinen Bestellungsvorschlag vor diesem Parlament auch rechtfertigen muss. Deswegen ist diese Aufgabe bei seiner Person grundsätzlich richtig aufgehoben. Die Richter im Personalsenat müssen ihre Besetzungsvorschläge zwar begründen, aber eben nicht verantworten. Keine Verantwortlichkeit der Richterschaft für ihre Bestellungsvorschläge ist natürlich ein ganz klares Unterscheidungsmerkmal und ein Grund, warum diese Aufgabe unter Umständen besser in der Hand des Justizministers aufgehoben ist. (Abg. Noll: Ja, derweil ...!)
Ich glaube auch, es gibt keinen akuten Handlungsbedarf. Die Planstellen sind ja schon besetzt oder wurden in jüngerer Zeit besetzt. Das bisherige System hat sich bewährt und funktioniert. Und, wie gesagt, der Justizminister ist ja dem Parlament für seine Vorschläge voll verantwortlich. (Beifall bei der FPÖ.)
Das soll aus unserer Sicht so bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
20.51
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Somit ist die Debatte geschlossen.
Ich weise den Antrag 225/A dem Justizausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (242/A)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Wittmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.
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