muss und die Beschlussfassung im Nationalrat noch vor der Sommerpause erfolgen muss, obwohl die Regelungen erst mit 1.1.2019 in Kraft treten werden.
Auch die immer wieder von der ÖVP bevorzugte Taktik, zuerst etwas ganz Schlimmes vorzuschlagen und dann das Üble durch ein paar kleine Verbesserungen abzumildern um schließlich sagen zu können: ist ja eh alles halb so schlimm, wird auch in diesem Fall wieder angewendet und die FPÖ geht der ÖVP dabei voll auf den Leim.
Die bisherigen Kommentare des Bundeskanzlers haben noch keinerlei Aufschluss darüber ergeben, wie der Regierungschef gedenkt mit den arbeitnehmerInnenfeindlichen Vorhaben umzugehen. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1) Warum haben Sie als Regierungschef nicht veranlasst, dass ihre Maßnahmen zur Verlängerung der Arbeitszeit ordentlich über ein Begutachtungsverfahren und einer Regierungsvorlage eingebracht werden?
2) Zitat Strache im Kurier 17.9.13 zu 12-Stunden-Tag: „Das ist eine asoziale, leistungsfeindliche Idee, da dies für alle Arbeitnehmer Nettolohnverluste bedeuten würde. ODER: Während des NR-Wahlkampfes 2013 wettert Strache: „ÖVP will Zwölf-Stunden-Arbeitstag, um Großkonzernen dienstbar zu sein.“ Was haben sie Vizekanzler Strache versprochen, damit er der Arbeitszeitverlängerung zustimmt?
3) Welche Forderungen der Industriellenvereinigung oder anderer Großspender der ÖVP werden Sie noch umsetzen?
4) Wie man einem Foto aus den sozialen Netzwerken entnehmen kann, widmen sie sich intensiv den Unterlagen der Industriellenvereinigung. Wie oft haben sie sich seit ihrem Amtsantritt mit VertreterInnen der Industriellenvereinigung getroffen?
5) Wie oft haben sie sich seit ihrem Amtsantritt mit VertreterInnen des ÖGB oder der Bundesarbeitskammer getroffen?
6) Mit welchen GroßunternehmerInnen haben sie sich seit ihrem Amtsantritt getroffen?
7) Warum gefährden sie den sozialen Frieden in unserem Land mit Ihren Maßnahmen und mit ihrer Vorgangsweise, indem Sie einen Teil der Sozialpartner völlig aus den Gesprächen zu so schwerwiegenden Gesetzesänderungen ausschließen?
8) Die Österreichische Bischofskonferenz schreibt in ihrer Stellungnahme, dass die beabsichtigten Gesetzesänderungen völkerrechtliche Verpflichtungen der Republik Österreich auf Grundlage des Konkordats verletzen und verfassungsrechtlich bedenklich seien. Um den völkerrechtlichen Verpflichtungen zu entsprechen, sei die Kontaktaufnahme der Republik Österreich mit dem Heiligen Stuhl notwendig, um das im Konkordat völkerrechtlich geforderte Einvernehmen in Bezug auf die geplante Einschränkung der Wochenend- und Feiertagsruhe herbeizuführen. Werden Sie dieser völkerrechtlichen Verpflichtung nachkommen?
9) Die Arbeitsgemeinschaft Kirchlicher DienstnehmerInnenvertretungen Österreichs schreibt in ihrer Stellungnahme: Die Änderung des AZG widerspricht insbesondere den Prinzipien der Soziallehre der katholischen Kirche, da sie die Freiheit der Beschäftigten einschränkt (199, 200), damit auch in die Würde der Arbeit eingreift (271, 272), das Familienleben nachteilig beeinflusst (294), die Bedeutung der ArbeitnehmerInnenvertretung massiv beschneidet (305, 306, 307, 308), Wettbewerbsinteressen über den Schutz der ArbeitnehmerInnen stellt (314) und damit das Ungleichgewicht in der Arbeitswelt (319, 321) verstärkt und das Gewinnstreben und die Unternehmensziele über
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