die Würde/Bedürfnisse der Beschäftigten (340, 344) stellt. Wie bewerten Sie diese Argumente und können Sie sich diesen anschließen?
10) Die AK-Tirol schreibt in ihrer Stellungnahme: Entgegen der öffentlichen Darstellung ist eine 4-Tage-Woche bereits seit dem Jahr 2007 rechtlich zulässig und zwar mit einer 10-stündiger täglicher Normalarbeitszeit und einer Höchstarbeitszeit von 12 Stunden pro Tag mit Überstunden. Die geplante Neufassung bewirkt daher im Vergleich zur geltenden Rechtslage eine massive Schlechterstellung der Arbeitnehmerschaft und wird daher abgelehnt. Im Gegensatz dazu hat das BMASGK ganzseitige Inserate in Tageszeitungen geschaltet, in denen die 4-Tage-Woche als neue Möglichkeit der Arbeitszeitgestaltung angepriesen wird. Wieviel hat dem Steuerzahler/der Steuerzahlerin die Kampagne des BMASGK in diversen Printmedien zur 4-Tage-Woche gekostet?
11) Wie kommen Sie auf die Idee, geltendes Recht, welches noch dazu verschlechtert wird, als Neuerung unter Einsatz von Steuergeld zu bewerben?
12) Planen Sie – um Ihrer eigenen Kampagne gerecht zu werden – einen Rechtsanspruch auf eine 4-Tage-Woche bei 12-Stunden-Arbeit in Ihren Entwurf aufzunehmen?
13) Die Länge der Arbeitszeit verhält sich umgekehrt proportional zur durchschnittlichen Produktivität pro Arbeitsstunde. Halten Sie es für betriebs- und volkswirtschaftlich vernünftig, wenn längere tägliche Arbeitszeiten zu einer Reduktion der durchschnittlichen Produktivität führt?
14) Welche Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigung werden mit der Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit erwartet?
15) Wie wollen Sie verhindern, dass durch den massiven Abbau des Arbeitnehmerschutzes durch Aufweichen des Arbeitszeitrechtes vor allem die negativen Auswirkungen auf die einzelnen Beschäftigten und ihre Familien nicht weiter zunehmen?
16) Auch wenn Sie in dem angekündigten Abänderungsantrag beabsichtigen Kündigungen auf Grund der Ablehnung der 11. und 12. Überstunde auszuschließen, können Arbeitgeber auch in Hinkunft ohne Angabe von Gründen ArbeitnehmerInnen kündigen. Wenn dann auch noch zwischen Ablehnung und Kündigung ein gewisser Zeitraum liegt, wird es für ArbeitnehmerInnen schwierig, den Zusammenhang herzustellen. Wie stellen Sie sicher, dass zum Beispiel Personen mit Betreuungspflichten einen ausreichenden Schutz vor Beendigung des Dienstverhältnisses haben?
17) Die AK-Vorarlberg schreibt in ihrer Stellungnahme: Grundsätzlich wirkt sich – dies ist empirisch belegt – jede Ausweitung der Arbeitszeit negativ für die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt aus, weil auf Grund der nach wie vor sehr traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsstellung davon auszugehen ist, dass längere Arbeitszeiten (der Männer) durch (noch) kürzere Arbeitszeiten der Frauen ausgeglichen werden. Unterstützen Sie diese gesellschaftspolitische Auswirkung, dass Frauen aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden und sich zu Hause um die Kinder kümmern, während die Männer 12 Stunden täglich arbeiten und keine Zeit für ihre Kinder haben?
18) Fast 500.000 ArbeitnehmerInnen in Österreich, jene mit All-In-Verträgen, müssen nach Ihren Plänen damit rechnen, für das selbe Entgelt bis zu 2 Stunden täglich und 10 Stunden wöchentlich mehr zu arbeiten. Werden Sie für diese betroffenen ArbeitnehmerInnen initiativ werden und den Gesetzesantrag verbessern?
19) Beabsichtigen Sie, so wie medial immer wieder von den Regierungsparteien verbreitet wurde, den Gesetzestext so zu verbessern, dass doch auch bei Gleitzeit IMMER Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Arbeitsstunde gebühren?
20) Laut Arbeitsrechtsexperten wird die Mitwirkung der betrieblichen ArbeitnehmerInnenvertretung mit dem Initiativantrag im Bereich der Arbeitszeitregelungen enorm ein-
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