Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung, 29. Juni 2018 / Seite 27

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die Würde/Bedürfnisse der Beschäftigten (340, 344) stellt. Wie bewerten Sie diese Ar­gumente und können Sie sich diesen anschließen?

10) Die AK-Tirol schreibt in ihrer Stellungnahme: Entgegen der öffentlichen Darstellung ist eine 4-Tage-Woche bereits seit dem Jahr 2007 rechtlich zulässig und zwar mit einer 10-stündiger täglicher Normalarbeitszeit und einer Höchstarbeitszeit von 12 Stunden pro Tag mit Überstunden. Die geplante Neufassung bewirkt daher im Vergleich zur gel­tenden Rechtslage eine massive Schlechterstellung der Arbeitnehmerschaft und wird daher abgelehnt. Im Gegensatz dazu hat das BMASGK ganzseitige Inserate in Tages­zeitungen geschaltet, in denen die 4-Tage-Woche als neue Möglichkeit der Arbeitszeit­gestaltung angepriesen wird. Wieviel hat dem Steuerzahler/der Steuerzahlerin die Kam­pagne des BMASGK in diversen Printmedien zur 4-Tage-Woche gekostet?

11) Wie kommen Sie auf die Idee, geltendes Recht, welches noch dazu verschlechtert wird, als Neuerung unter Einsatz von Steuergeld zu bewerben?

12) Planen Sie – um Ihrer eigenen Kampagne gerecht zu werden – einen Rechtsan­spruch auf eine 4-Tage-Woche bei 12-Stunden-Arbeit in Ihren Entwurf aufzunehmen?

13) Die Länge der Arbeitszeit verhält sich umgekehrt proportional zur durchschnittli­chen Produktivität pro Arbeitsstunde. Halten Sie es für betriebs- und volkswirtschaftlich vernünftig, wenn längere tägliche Arbeitszeiten zu einer Reduktion der durchschnittli­chen Produktivität führt?

14) Welche Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Beschäfti­gung werden mit der Ausdehnung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit erwartet?

15) Wie wollen Sie verhindern, dass durch den massiven Abbau des Arbeitnehmer­schutzes durch Aufweichen des Arbeitszeitrechtes vor allem die negativen Auswirkun­gen auf die einzelnen Beschäftigten und ihre Familien nicht weiter zunehmen?

16) Auch wenn Sie in dem angekündigten Abänderungsantrag beabsichtigen Kündi­gungen auf Grund der Ablehnung der 11. und 12. Überstunde auszuschließen, können Arbeitgeber auch in Hinkunft ohne Angabe von Gründen ArbeitnehmerInnen kündigen. Wenn dann auch noch zwischen Ablehnung und Kündigung ein gewisser Zeitraum liegt, wird es für ArbeitnehmerInnen schwierig, den Zusammenhang herzustellen. Wie stellen Sie sicher, dass zum Beispiel Personen mit Betreuungspflichten einen ausrei­chenden Schutz vor Beendigung des Dienstverhältnisses haben?

17) Die AK-Vorarlberg schreibt in ihrer Stellungnahme: Grundsätzlich wirkt sich – dies ist empirisch belegt – jede Ausweitung der Arbeitszeit negativ für die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt aus, weil auf Grund der nach wie vor sehr traditionellen geschlechtsspezifischen Arbeitsstellung davon auszugehen ist, dass län­gere Arbeitszeiten (der Männer) durch (noch) kürzere Arbeitszeiten der Frauen ausge­glichen werden. Unterstützen Sie diese gesellschaftspolitische Auswirkung, dass Frau­en aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden und sich zu Hause um die Kinder kümmern, während die Männer 12 Stunden täglich arbeiten und keine Zeit für ihre Kinder haben?

18) Fast 500.000 ArbeitnehmerInnen in Österreich, jene mit All-In-Verträgen, müssen nach Ihren Plänen damit rechnen, für das selbe Entgelt bis zu 2 Stunden täglich und 10 Stunden wöchentlich mehr zu arbeiten. Werden Sie für diese betroffenen Arbeitneh­merInnen initiativ werden und den Gesetzesantrag verbessern?

19) Beabsichtigen Sie, so wie medial immer wieder von den Regierungsparteien ver­breitet wurde, den Gesetzestext so zu verbessern, dass doch auch bei Gleitzeit IM­MER Überstundenzuschläge für die 11. und 12. Arbeitsstunde gebühren?

20) Laut Arbeitsrechtsexperten wird die Mitwirkung der betrieblichen ArbeitnehmerIn­nenvertretung mit dem Initiativantrag im Bereich der Arbeitszeitregelungen enorm ein-


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