Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung, 29. Juni 2018 / Seite 28

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geschränkt und damit das Schutzniveau der ArbeitnehmerInnen weiter reduziert, ob­wohl Sie im Wahlkampf 2017 immer wieder betont haben, dass die betriebliche Mitbe­stimmung bei der Arbeitszeitflexibilisierung nicht eingeschränkt werden wird. Warum stehen Sie nicht zu Ihren Wahlversprechen?

21) Mit dem Initiativantrag der Regierungsparteien erhöht sich die Jahresarbeitszeit bei Ausschöpfung der täglichen und wöchentlichen Höchstgrenzen um 96 Stunden, von 320 auf 416 Stunden, dies obwohl immer wieder beteuert wurde, dass es zu keiner Aus­weitung der Arbeitsstunden kommen wird. Wird diese Ausdehnung um fast 100 Stun­den im Jahr von Ihnen gebilligt?

22) Die Regierungsparteien und die Regierungsmitglieder beteuern stets, dass der
8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche erhalten bleiben. Was nützen diese Be­teuerungen, wenn die Arbeitgeber künftig 12 bzw. 60 Stunden anordnen können?

23) Haben Sie die gesundheitlichen Folgen ihres Initiativantrages auf Basis gesicherter arbeitswissenschaftlicher und arbeitsmedizinischer Erkenntnisse eingehend geprüft?

a. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen?

b. Auf welche gesicherte Forschungsergebnisse stützen Sie ihre Ergebnisse?

c. Wenn nein, warum bringen die Regierungsparteien einen Initiativantrag ein, ohne die negativen gesundheitlichen Folgen für die ArbeitnehmerInnen sowie die Belastungen für das Gesundheits- und Pensionssystem vorher eingehend zu prüfen?

24) Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass bereits jetzt mehr als jeder dritte Arbeitneh­mer von Arbeitsüberlastung betroffen ist?

25) Wie ist das Gesetzesvorhaben zum 12-Stunden-Tag mit diesen Tatsachen und da­mit dem Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen vereinbar?

26) In der Stellungnahme der AK-Vorarlberg ist zum Thema Verkürzung der Ruhezei­ten für die ArbeitnehmerInnen im Tourismus- und Gastgewerbe zu lesen: … verschlech­tert die Arbeitsbedingungen in einer Branche, die unter massivem Fachkräftemangel leidet, nochmals massiv. Nicht nur Vollzeit- sondern auch Teilzeitkräfte sind umfasst, nicht nur Saisonbetriebe, sondern alle Betriebe des Schank-, Gast- und Beherber­gungsgewerbes, die alle bei sogenannten „geteilten Diensten“ die Ruhezeit extrem ver­kürzen können. Für ArbeitnehmerInnen bedeute dies bei längeren Anfahrtszeiten, dass der Schlaf weit unter 8 Stunden liegt und an Freizeit gar nicht zu denken ist. Wie be­gründen Sie diese Verschlechterung für die ArbeitnehmerInnen in einer Branche, die bereits unter einem Fachkräftemangel leidet?

27) Wird es aus Ihrer Sicht dadurch nicht noch zu einem höheren Arbeitskräftemangel in dieser Branche kommen, wenn die Arbeitsbedingungen derart schlecht sind?

28) Mit dem ÖVP-FPÖ-Initiativantrag wird die Sicherheit am Arbeitsplatz reduziert, denn es gilt als gesichert, dass ab der 9. Stunde das Unfallrisiko mit jeder Stunde stär­ker zunimmt und in der 12. Stunde um 70% höher ist. Sind ihnen die dramatischen Folgen von mehr zu erwartenden Arbeitsunfällen, mehr menschlichem Leid und höhe­ren betriebs- und volkswirtschaftlichen Kosten bekannt?

a. Wenn ja, wieso wollen Sie in Kenntnis der negativen Folgen an Mensch und Wirt­schaft auf dieser Verlängerung der Arbeitszeit beharren?

b. Wenn nein, warum lassen Sie die Regierungsparteien einen Initiativantrag einbrin­gen, ohne eine umfassende Folgenabschätzung zu verlangen?

29) Wollen Sie Pendlern wirklich zumuten in der 14. Stunde mit dem PKW heimzufah­ren, wenn Sie wissen, dass das Verkehrsunfallrisiko dann bei fast dem Fünffachem liegt? Das ist so, als ob man mit einem Alkoholspiegel von 0,8 Promille fährt!

 


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