Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung, 29. Juni 2018 / Seite 32

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Sie haben auch nicht berücksichtigt, dass es 500 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer mit All-in-Verträgen gibt. – Diese Verträge wurden auf der Basis 10 Stunden pro Tag, 50 Stunden pro Woche abgeschlossen; jetzt erhöhen Sie auf 12 beziehungs­weise 60. Das heißt für diese Menschen mit All-in-Verträgen, dass sie jetzt bei glei­chem Einkommen bis zu zehn Stunden länger arbeiten, oder reparieren Sie das auch? – Auch das ist eine Frage, die offen ist.

Ein weiterer Bereich – und das ist wirklich das Schlimme, wo Sie die Mitbestimmung in den Betrieben dementsprechend abschaffen – sind die Betriebsvereinbarungen und auch die Kollektivverträge bis zur 12. Stunde. Das heißt, Betriebsvereinbarungen und Kollektivverträge, die bisher ganz klar Zeitverbrauch, Zuschläge, Gesundheit geregelt haben, schalten Sie mit Ihrem Entwurf aus. Und ganz schlimm ist für mich, dass Sie im Arbeitszeitgesetz den § 7 Abs. 4 streichen, denn genau dort steht das nämlich drinnen.

Bitte kommen Sie jetzt nicht heraus und sagen Sie, es können weiterhin Betriebsver­einbarungen abgeschlossen werden! – Mit dem Streichen dieses Paragraphen beseiti­gen Sie jegliche Art von rechtlicher Grundlage dafür, dass es in Zukunft weitere Be­triebsvereinbarungen gibt, und das ist nicht fair, was die Mitbestimmung betrifft! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich hoffe, ich überziehe jetzt nicht, aber ich habe nur zur Verdeutlichung zwei Beispiele mitgebracht. Sie schreiben jetzt den Zuschlag ganz klar im Gesetz vor; Betriebsverein­barungen sind für die Arbeitgeber, was die Arbeitszeitverlängerung betrifft, nicht mehr notwendig. – Natürlich kriege ich jetzt sehr viel Post, genauso wie Sie, aber ich zeige Ihnen den Unterschied auf: Wenn der Bedarf gegeben und wenn es notwendig ist, ist in dieser Republik immer noch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen worden – mit dem Betriebsrat, mit Kollektivvertragspartnern.

Lassen Sie mich ein Beispiel bringen: Da gibt es eine Firma, die Weber Hydraulik GmbH in Losenstein, die hat für dreieinhalb Wochen eine ganz klare Vereinbarung ab­geschlossen – für dreieinhalb Wochen mit 12 Stunden pro Tag, aber mit dem Zusatz, dass sie ganz klar sagen, Arbeitnehmer, die das ablehnen, dürfen deswegen nicht be­nachteiligt werden. Diese bekommen ein Jahr Kündigungsschutz – das haben Sie nicht in Ihrem Entwurf –, wenn sie Nein sagen, wenn sie sagen, ich kann nicht.

Und das Wesentliche: Alle geleisteten Überstunden für diese dreieinhalb Wochen wer­den im Folgemonat als Überstunden mit Zuschlag ausbezahlt oder auch als Zeitaus­gleich gewährt, aber nicht mit 50 Prozent (Beifall bei der SPÖ), sondern mit 100 Pro­zent und am Sonntag mit 150 Prozent Zuschlag.

Sie machen in der Betriebsvereinbarung auch keinen Unterschied zwischen Stamm­personal und Leiharbeitern. – Leute, wenn es so weit kommt, dass dann auch noch Unterschiede zwischen Stammpersonal und Leiharbeitern gemacht werden, dann wird das unter den Beschäftigten im Betrieb wirklich zu einem Klassenkampf führen. Das brauchen wir nicht, also lasst bitte derartige Betriebsvereinbarungen weiterhin beste­hen! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Sie werden es wissen beziehungsweise gelesen haben, dass Experten aus ganz Ös­terreich und aus allen Fachbereichen unsere Analyse bestätigen: Für die gleiche Arbeit gibt es weniger Einkommen!

Sie sagen, Sie behaupten auch, das Arbeitszeitgesetz soll nur bei Bedarf angewandt werden. Sie sagen immer, 12 Stunden und 60 Stunden bei Bedarf. – Es gibt jetzt schon erste Unternehmen, die über die Presse gemeldet haben, sie würden sich auf diese 12 Stunden und 60 Stunden freuen und ja, sie werden sie auch nutzen. Es gibt aber auch Unternehmen, die großes Verständnis für ihre Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter aufbringen, die Vorsorge treffen und ihre Fürsorgepflichten wahrnehmen. Und genau darin sehe ich jetzt das Problem.

 


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