Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung, 29. Juni 2018 / Seite 38

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Zur Frage 1:

Der Gesetzestext wurde im Parlament als Initiativantrag eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Knes.) Die Regierungsfraktionen haben eine Begutachtung im Rahmen einer Aus­schussbegutachtung angeboten. Das wurde von der Opposition abgelehnt. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Stimmt nicht!)

Zu den Fragen 2 und 3:

Wir arbeiten das ab, was im Regierungsprogramm vorgesehen ist. (Abg. Schieder: Das ist keine Antwort auf die Frage gewesen!)

Zu den Fragen 4 bis 6:

Wir sind als Bundesregierung darauf bedacht, einen ständigen Austausch mit Vertre­terinnen und Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie mit der Zivilge­sellschaft zu pflegen. So hat es zum Beispiel im ersten Halbjahr auch einen Sozial­partnergipfel im Bundeskanzleramt mit den Spitzen von ÖGB, Arbeiterkammer, Wirt­schaftskammer und Landwirtschaftskammer gegeben.

Zur Frage 7:

Seit beinahe 15 Jahren wird das Thema Flexibilisierung auf verschiedenen Ebenen dis­kutiert und verhandelt. Die Sozialpartner haben nach jahrelangen Verhandlungen aber kein Ergebnis erzielt. Bereits die vorige, SPÖ-geführte Regierung hat angekündigt, bei einer Nichteinigung das Thema selbst in die Hand zu nehmen. Genau das tut diese Regierung jetzt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schie­der und Scherak.)

Zur Frage 8:

Es gibt dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen. Ansprechpartner ist der Heilige Stuhl. Die verantwortliche Stelle wird mit dem zuständigen Vertreter Kontakt aufnehmen.

Zur Frage 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter­pellationsrechts.

Zu den Fragen 10 und 11:

Im Zuge der Kampagnen des BMASGK wurde auf die Möglichkeit der flexiblen Ge­staltung der Arbeitszeit aufmerksam gemacht. Die genauen Kosten für die Kampagne sind meinem Haus mangels Zuständigkeit nicht bekannt. (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.)

Zur Frage 12:

Durch die Novelle wird die Möglichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erwei­tert, sich ein Zeitguthaben aufzubauen. Damit werden zusammenhängende Freizeitblö­cke beziehungsweise auch eine Viertagewoche gefördert. (Abg. Stöger: Wo steht das?)

Zur Frage 13:

Es kommt durch die Novelle zu keiner generellen Erhöhung der Arbeitszeit. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt ja nicht!) Es werden lediglich die Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer er­höht.

Zur Frage 14:

AMS-Vorstand Johannes Kopf hat im Zusammenhang mit der Novelle festgehalten, dass mehr Flexibilität zu keinen großen messbaren Effekten in Bezug auf die Arbeitslo-


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