Zur Frage 1:
Der Gesetzestext wurde im Parlament als Initiativantrag eingebracht. (Zwischenruf des Abg. Knes.) Die Regierungsfraktionen haben eine Begutachtung im Rahmen einer Ausschussbegutachtung angeboten. Das wurde von der Opposition abgelehnt. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Stimmt nicht!)
Zu den Fragen 2 und 3:
Wir arbeiten das ab, was im Regierungsprogramm vorgesehen ist. (Abg. Schieder: Das ist keine Antwort auf die Frage gewesen!)
Zu den Fragen 4 bis 6:
Wir sind als Bundesregierung darauf bedacht, einen ständigen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie mit der Zivilgesellschaft zu pflegen. So hat es zum Beispiel im ersten Halbjahr auch einen Sozialpartnergipfel im Bundeskanzleramt mit den Spitzen von ÖGB, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer gegeben.
Zur Frage 7:
Seit beinahe 15 Jahren wird das Thema Flexibilisierung auf verschiedenen Ebenen diskutiert und verhandelt. Die Sozialpartner haben nach jahrelangen Verhandlungen aber kein Ergebnis erzielt. Bereits die vorige, SPÖ-geführte Regierung hat angekündigt, bei einer Nichteinigung das Thema selbst in die Hand zu nehmen. Genau das tut diese Regierung jetzt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Schieder und Scherak.)
Zur Frage 8:
Es gibt dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen. Ansprechpartner ist der Heilige Stuhl. Die verantwortliche Stelle wird mit dem zuständigen Vertreter Kontakt aufnehmen.
Zur Frage 9:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechts.
Zu den Fragen 10 und 11:
Im Zuge der Kampagnen des BMASGK wurde auf die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit aufmerksam gemacht. Die genauen Kosten für die Kampagne sind meinem Haus mangels Zuständigkeit nicht bekannt. (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.)
Zur Frage 12:
Durch die Novelle wird die Möglichkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweitert, sich ein Zeitguthaben aufzubauen. Damit werden zusammenhängende Freizeitblöcke beziehungsweise auch eine Viertagewoche gefördert. (Abg. Stöger: Wo steht das?)
Zur Frage 13:
Es kommt durch die Novelle zu keiner generellen Erhöhung der Arbeitszeit. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt ja nicht!) Es werden lediglich die Gestaltungsmöglichkeiten im Betrieb für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht.
Zur Frage 14:
AMS-Vorstand Johannes Kopf hat im Zusammenhang mit der Novelle festgehalten, dass mehr Flexibilität zu keinen großen messbaren Effekten in Bezug auf die Arbeitslo-
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