Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung, 29. Juni 2018 / Seite 45

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schreiben dürfen, obwohl ich es nicht verhandelt habe, aber das ist aufgrund des Zeit­punkts der Wahl nicht anders gegangen.

Was habe ich da zum Beispiel unterschreiben dürfen? Mein Vorgänger hat nicht unse­rer Fraktion angehört, sondern war eher (in Richtung SPÖ) Ihnen zugetan. Ich habe gut mit ihm zusammengearbeitet – ein sehr ordentlicher Betriebsrat. Was hat er – was ich auch verstanden habe – ausgehandelt? – Eine Betriebsvereinbarung, die bis zu 60 Stunden Arbeit in der Woche ermöglicht, wenn der Betrieb das erfordert! Das habe ich dann unterschreiben dürfen, und ich habe es unterschrieben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich habe mich an das gehalten, was mein Vorgänger ausgehandelt hat. Tun Sie also bitte nicht so, als hätte es das in dieser Republik, in unseren Betrieben noch nie gegeben! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Stöger. – Weitere Zwi­schenrufe bei der SPÖ.)

Jetzt einfach ein paar Klarstellungen, denn was wir bei diesem Thema nicht brauchen, ist auf der einen Seite ein Abjubeln, auf der anderen Seite brauchen wir aber auch kei­ne Unwahrheiten. (Ruf bei der SPÖ: Ja ...! – Zwischenruf des Abg. Bacher.) Die Men­schen, vor allem die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch die Unternehmer haben das Recht, zu erfahren, was wir hier im Konkreten beschließen. (Zwischenruf des Abg. Knes.)

Wir bleiben beim 8-Stunden-Tag. Wir bleiben bei der 40-Stunden-Woche. Die Über­stundenzuschläge werden jetzt im Gesetz geregelt. Der Abänderungsantrag wurde Ihnen heute übermittelt. Lesen Sie ihn also bitte auch! (Zwischenruf des Abg. Vogl.) Die Überstunden sind auch als Überstunden abzugelten. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zweiter Punkt, Gleitzeit und 4-Tage-Woche: Herr Klubobmann Kern, genau das, was Sie im Plan A gefordert haben, wird mit diesem Abänderungsantrag auch Wirklichkeit. (Abg. Vogl: ... ist ganz freiwillig gekommen! Ohne Druck!) – Hören Sie einmal zu! „Eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ist zulässig, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann und ein Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist.“ (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was ist das im Umkehrschluss? – Das ist eine 4-Tage-Woche. Wenn der Mitar­beiter am Donnerstag fertig ist und sich ausgesucht hat, sozusagen vier mal 12 Stun­den zu arbeiten, dann darf er das und hat dann letzten Endes drei Tage frei.

Glauben Sie mir eines, mir begegnen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Gleitzeit arbeiten und sich schon seit vielen Jahren wünschen, dass das letzten En­des auch möglich wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Überhaupt das Wichtigste für uns ist – Kollege Rosenkranz und ich haben das gestern vorgestellt und wir haben das auch miteinander verhandelt; wir haben als langjährige Parlamentarier das Selbstbewusstsein und sind in der Lage, einen Antrag zu verhan­deln; also diese Unterstellungen, dass nur mehr eine Regierungsvorlage sozusagen das Gelbe vom Ei ist und wir nicht in der Lage sein sollen, hier herinnen einen Antrag zu verhandeln (Zwischenruf des Abg. Schieder – Abg. Rosenkranz: ... absurd! Sie sollten von der Qualität Ihrer Abgeordneten nicht auf unsere schließen!), weise ich auch zurück –: Wir haben im Abänderungsantrag klargestellt, dass es die Freiwillig­keitsgarantie gibt. „Es steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei“ (Oh-Rufe bei Abgeordneten der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Muchitsch) – frei! –, „Überstunden [...] ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesar­beitszeit von 10 Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird.“ Das heißt, die Ablehnung ist ohne Angabe von jeglichen Gründen möglich. (Abg. Heinisch-Hosek: Wie oft? Wie oft?)

 


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