Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung, 29. Juni 2018 / Seite 71

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kunft die 11. und 12. Stunde mit der Freiwilligkeitsgarantie nicht zwangsverordnet wer­den können, sondern dass der Unternehmer, wenn er jemanden in seinem Betrieb braucht, mit den Mitarbeitern das Gespräch suchen und sie ersuchen muss, ob sie das möglich machen können. (Abg. Keck: Das ist dann so wie in Tirol!) Und ja, da wird es viele Arbeitnehmer geben, die sagen: Ja, ich kann und ich will, weil ich vielleicht da oder dort eine 11. oder 12. Stunde arbeiten will, damit ich die Zuschläge bekomme, da­mit ich mehr verdiene, damit ich den Kredit für meine Wohnung abzahlen kann! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Sie sind ja verdienstfeindlich, indem Sie das den Arbeitnehmern verbieten. Sie wollen ja gar nicht, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, mehr zu verdienen und auf ei­genen Beinen zu stehen und dass sie die flexible Entscheidungsfreiheit haben, auch abseits von Betriebsvereinbarungen, die im Übrigen davon völlig unberührt bleiben – jeder Kollektivvertrag, jede Betriebsvereinbarung bleibt völlig unberührt! –, und sie ha­ben weiterhin die Möglichkeit, dort weitere Verbesserungen zu verhandeln und sicher­zustellen.

Wir stellen aber jetzt erstmals sicher, dass der Arbeitnehmer, der Einzelne die Freiheit der Selbstbestimmung und auch den Arbeitnehmerschutz bekommt; das sichern wir. Der Einzelne soll den Rechtsanspruch haben, und nicht immer nur der Betriebsrat über die Interessen des Einzelnen hinweg entscheiden. Das ist eine Aufwertung des Arbeit­nehmerrechts! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Keck: Sind Sie gegen den Betriebs­rat?)

Es bleibt ihnen unbenommen, darüber hinaus weitere Betriebsvereinbarungen zu schlie­ßen. Es bleibt ihnen unbenommen, noch weitere Verbesserungen als die, die wir jetzt sicherstellen, zu ermöglichen. Endlich hat jedoch der Arbeitnehmer als Einzelner die freie Entscheidungsgewalt und Selbstbestimmung. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Wir nehmen niemandem die Zuschläge weg, Herr Kern, im Gegenteil! Ja, Sie stellen sich halt heraus und geben Ihre einstudierten Witzchen zum Besten, die gar nicht lustig sind – ja, das passiert immer wieder. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Und Sie behaupten dann auch noch wider besseres Wissen, dass wir Zuschläge weg­nehmen, dass wir den Leuten eine 60-Stunden-Woche aufs Aug drücken, obwohl das Gesetz ganz klar definiert – und ich kann das nur noch einmal wiederholen –, dass das nicht möglich sein wird.

Und alleine, wenn man die Durchrechnungszeiträume ansieht – ich kann es nur noch einmal wiederholen –, muss doch jedem klar sein, der rechnen kann – außer man kann nicht oder will nicht –, dass der Durchrechnungszeitraum – und die EU-Richtlinie ist vorgegeben, das ist gesetzlich festgeschrieben und bleibt es auch (Zwischenrufe bei der SPÖ) – es unmöglich macht, im Schnitt über 48 Stunden pro Woche zu arbeiten, und daher niemand über diese Zeiträume gesehen mehr wird arbeiten müssen – aber man flexibler arbeiten kann, und das ist im Interesse der Menschen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Arbeitnehmer und Unternehmer wollen faire und sozial gerechte Möglichkeiten und Definitionen im Gesetz, und Arbeitnehmer und Unternehmer sind nicht nur Menschen, sondern Arbeitnehmer und Unternehmer sind selbstverständlich auch Partner. Die brau­chen einander gegenseitig, die sind voneinander abhängig. Da braucht man einander, da geht auch in der Regel nur das Miteinander, und beide sind aufeinander ange­wiesen. Da geht es um Zusammenarbeit und nicht um Auseinanderdividieren. Das
ist aber heute in der Wirtschaft draußen auch die Regel. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Kassegger: Gut so!)

So erleben das auch die Menschen. Deshalb ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich viele Arbeitnehmer freuen, dass sie die Möglichkeit bekommen. (Abg. Keck: Ich


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