Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 61

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Der Herr Finanzminister hat es schon erwähnt: 50 Prozent unseres Budgets geben wir für den Sozialbereich aus. Das zeigt, dass diese Regierung nicht nur Herz hat, sondern auch Hausverstand. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das Jahressteuergesetz umfasst aber auch wesentliche Änderungen in der Bundes­abgabenordnung, die sehr wichtig für unseren Wirtschaftsstandort sind. Wir haben im Regierungsprogramm geplant, die Möglichkeit einer ständigen Finanzbetreuung, einer Kontrolle von Großbetrieben zu schaffen. Der Ersatz von Prüfungen ist natürlich an Voraussetzungen geknüpft. Die Umsätze müssen größer als 40 Millionen Euro sein, der Betrieb muss ein internes Steuerkontrollsystem eingerichtet haben und auch die Offenlegungspflichten sind erweitert.

Ich halte diese permanente Finanzkontrolle für sehr sinnvoll, denn sie schafft Pla­­nungs- und Rechtssicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den betreffenden Abteilungen der Betriebe arbeiten, aber auch für die Geschäftsführung, die ja auch in persönlicher Haftung steht. Und ich glaube, auch der Bund erhält seine Steuereinnahmen früher und nicht erst durch Nachzahlungsbeträge einige Jahre zu spät.

Ebenso positiv möchte ich für die Wirtschaft die Ausweitung des Auskunftsbescheides anmerken. Das gibt es seit 2010 für den Bereich Umgründungen, für Verrech­nungs­preise und für Unternehmensgruppen. Jetzt wird es auf internationales Steuerrecht erweitert und auf die Umsatzsteuer, genauso wie auf mögliche betriebliche Gestal­tungen, die schon im Vorfeld geprüft werden können. Auch da steht Planungs- und Rechtssicherheit im Vordergrund. Wir alle kennen es aus der betrieblichen Praxis: Wenn große Entscheidungen anstehen, bedient man sich Experten, aber je mehr Experten man hat, desto mehr Meinungen und unterschiedliche Einschätzungen gibt es. Das kostet Zeit und Geld, und man erfährt eigentlich erst hinterher, wenn die Finanzprüfer da waren, ob man hundertprozentig die gesetzlichen Erfordernisse erfüllt hat.

Summa summarum sind es zwei Angebote für unsere Betriebe, um ihnen geset­zes­konforme Planung, gesetzeskonforme Entscheidungen zu erleichtern. Das ist sicherlich ein Beitrag zur Attraktivität unseres Standortes. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Berger. – Bitte, Frau Abgeordnete.


11.19.49

Abgeordnete Ricarda Berger (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kollegen! Geschätzte Gäste auf der Tribüne, aber auch vor den Bildschirmen zu Hause! Diese Bundesregierung ist mit einem konkreten Ziel ange­treten, nämlich das umzusetzen, was im Wahlkampf versprochen wurde. Zum einen will die Bundesregierung Österreich ganz konkret mit einer Entlastung für die arbeitenden Menschen zum Positiven verändern und somit zu einer neuen Gerechtigkeit führen. Das zweite große Ziel ist, mehr Sicherheit zu schaffen, auch durch den Kampf gegen die illegale Migration. Das dritte Ziel der Bundesregierung ist, den Standort Österreich zu stärken und ihn auch wieder zukunftsfit zu machen.

Gerade das erste Ziel, welches ich genannt habe, die Entlastung, diese neue Ge­rechtigkeit, war eben ein zentrales Versprechen im Wahlkampf mit einem zentralen Ziel, nämlich die Entlastung jener, die in unserer Gesellschaft einen doppelten Beitrag leisten, derjenigen, die arbeiten gehen und Steuern zahlen, zum anderen aber auch Kinder haben und diese erziehen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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