Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 60

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ation wären, und Kollege Rossmann bei einem Thema auch den Vergleich mit Deutsch­land gezogen hat, kann ich Ihnen nur Folgendes dazu sagen: Österreich hat durch die Arbeit der Finanzministerinnen und Finanzminister auch in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass Österreich gerade gegenüber Deutschland im Bereich von Maßnahmen zur Steuerbekämpfung ein Vorbild geworden ist. Dort, wo wir jetzt nachsetzen, ist der Bereich, wo es um das Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren geht, die in Niedrigsteuerländern versucht wurden zu verbergen.

2014 gab es in Österreich die erste vorbildhafte gesetzliche Maßnahme dagegen, 2017 hat Deutschland uns kopiert – im wahrsten Sinne des Wortes –, wir setzen jetzt nach. Wir schärfen dort nach, sodass diese Regelung auch in den Bereichen, die sich in­zwischen verändert haben, gesichert wird und damit auch in dem Bereich das Einkom­men aus den Steuern in Österreich anfällt.

Darüber hinaus stellen wir als zweite diesem Thema gewidmete Maßnahme sicher, dass auch bei den Konzernen, die auf internationaler Ebene mit Tochtergesellschaften arbeiten, die Gewinne dieser teilweise niedriger besteuerten Unternehmungen im inter­nationalen Bereich nicht erst bei der Ausschüttung, sondern bereits direkt beim Anfall versteuert werden. Auch das ist eine deutliche, spürbare Maßnahme, die die Gerech­tigkeit und Fairness der Steueraufbringung für Österreich in diesem Bereich sicher­stellt.

Eine Senkung der Abgabenquote – ich habe es angesprochen – kommt auch im Be­reich der Gebühren. Wir haben die Abschaffung der Gebühren im Bereich der Woh­nungs­mietverträge. Darüber hinaus schaffen wir jetzt mit diesem Jahressteuergesetz auch die Bürgschaftsgebühren ab. Damit geben wir gerade den jungen Menschen in Österreich, die vielleicht des Öfteren umziehen – in Studentenwohnungen oder in andere Wohnformen –, ein Signal, denn diese Bürgschaft – großteils der Eltern – ist in Zukunft gebührenbefreit. Auch das ist ein Signal, das wir in Richtung Abgaben­quoten­senkung senden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Last but not least möchte ich zuletzt bewusst noch ein Thema ansprechen, betreffend die schwierige Phase, die die Landwirte und Landwirtinnen derzeit in Österreich erle­ben. Wir haben eine Situation, in der in einigen Teilen unseres Landes Dürre herrscht und in anderen massive Niederschläge und massive Hagelschäden aufgetreten sind. Wir haben uns zu dem Maßnahmenpaket bekannt, das Ministerin Elli Köstinger ge­schnürt hat, um hier den Menschen Unterstützung zu bieten. Mit diesem Jahressteuer­gesetz leisten wir einen guten, positiven Beitrag dazu, dass die Landwirte in Österreich insofern unterstützt werden, als sie nicht nur im Rahmen der Hagelversicherung, son­dern darüber hinaus eine gerechte, faire, niedrigere Besteuerung haben. Damit geben wir 5 Millionen Euro Unterstützung jenen, die für uns in diesem Land einen wichtigen Beitrag liefern. Auch dazu stehen wir.

Aufgrund all dieser positiven Aspekte lade ich Sie alle ein, heute dem Jahres­steuer­gesetz zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.16


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Winzig. – Bitte, Frau Abgeordnete.


11.16.45

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Kolleginnen und Kollegen! Zu Recht steht heute der Familienbonus im Mittelpunkt, da diese Lohn- und Einkommensteuersenkung ein lang­jähriger Wunsch unserer Väter und Mütter im Land ist, und das haben sie sich auch wirklich verdient. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


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