Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 59

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tion 2018 und 2019, beim Doppelbudget, gezeigt – ist auch imstande, diese Leistungen in den nächsten Jahren zu steigern und damit die soziale Sicherheit in Österreich nicht nur zu sichern, sondern auszubauen. Das ist die Grundlage, auf der diese Regierung aufbauen kann. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Um es konkret zu machen: Rund 9 Milliarden Euro werden jährlich für alle Öster­reiche­rinnen und Österreicher im Bereich derer, die Kinder haben, für Beihilfen, für Förderun­gen und Transferleistungen für Familien und Kinder aufgewendet. Auch da haben wir Maßnahmen gesetzt, um diesen Wert in den nächsten Jahren zu steigern. Das, was wir jetzt mit dem Familienbonus Plus tun, kommt darüber hinausgehend jenen Familien zugute, die durch Arbeitsleistung in Österreich dieses Sozialsystem mitfinanzieren, die durch ihre Beiträge, durch Steuern und Abgaben, das System überhaupt möglich machen. Diese Menschen in Österreich, meine Damen und Herren, haben sich ver­dient, durch ihre Leistung eine Entlastung zu bekommen, um damit auch das Ziel der Abgaben- und Steuersenkung zu erreichen. Das ist die Zielrichtung dieser Regierung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir können jetzt Relationen von unten und nach oben diskutieren, wie es die Opposition gerne in ihren Stellungnahmen macht. (Zwischenruf der Abg. Friedl.) Wir haben mit diesem Familienbonus Plus 90 Prozent der Familien in Österreich über die Basis der 9 Milliarden Euro hinausgehend eine zusätzliche Ent­lastung für die nächsten Jahre gesichert. (Zwischenruf der Abg. Friedl.) Wir haben bei 80 Prozent dieser Familien die volle Wirkung von bis zu 1 500 Euro netto pro Jahr und Kind an Entlastungsleistung. Wenn Sie hier versuchen, über eine theoretische Spal­tung oder was auch immer zu reden, sage ich Ihnen: Das ist eine Maßnahme, die bei den kleineren, mittleren Familieneinkommen die stärkste Wirkung hat und eine mas­sive Breitenwirkung der Entlastung in Österreich zeigt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rossmann: Das stimmt nicht!)

Die Gesamtleistung für 950 000 Familien, für 1,6 Millionen Kinder dahinter mit einer Gesamtwirkung von 1,5 Milliarden Euro, das ist die Dimension. Ich freue mich, dass auch einige der Opposition – wie ich sehe – jetzt schon den Familienbonusrechner auf ihrem Smartphone aktiviert haben, und ich hoffe, dass Sie auch alle zustimmen wer­den, wenn wir heute den Beschluss zu diesem Thema fassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ein wichtiger Zusatzaspekt: Wir haben mit dem Jahressteuergesetz auch zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen. Das wurde heute angesprochen und soll nicht unter­ge­hen: Wir haben für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich zwei ganz wichtige neue Serviceelemente, die wir im Bereich der Finanzverwaltung einsetzen wer­den.

Das erste Thema, das ich diesbezüglich ansprechen möchte, ist auch unter dem Begriff Advance Ruling bekannt und im Jahressteuergesetz definiert. Da geht es darum, dass von der Steuerbehörde verbindliche Auskunft im Bereich der inter­natio­nalen Steuerrechtsfragen und auch der Umsatzsteuerfragen gegeben wird. Das ist eine zusätzliche Qualität, die wir im Bereich der Finanzverwaltung und als Service­leistung für Österreich anbieten. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser neuen Regelung der Bundesabgabenordnung die Möglichkeit geschaffen, unter dem Begriff Horizontal Monitoring eine begleitende Prüfung zu machen. Diese stellt sicher, dass die Unternehmen auch im permanenten Dialog und Austausch von Daten und Infor­mationen mit den Behörden die Möglichkeit haben, rechtzeitig eine entsprechende Prü­fungssicherheit zu haben. Auch das ist ein Beitrag zur Sicherung des Standortes, zur Sicherung der Wirtschaftsentwicklung, zur Sicherung der Arbeitsplätze in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum Thema Verhinderung und Bekämpfung von Steuervermeidung erwähne ich zwei sehr wichtige Aspekte. Da kritisiert wurde, dass einzelne Elemente in der Nach­teils­situ-


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