Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 63

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karte Österreichs auf das Rednerpult, auf der die unterschiedlich großen Nieder­schlagsmengen farblich gekennzeichnet sind.) Auf dieser Landkarte zeigen die rot und orange eingezeichneten Flächen, dass es ein Niederschlagsdefizit von bis zu 100 Pro­zent gegeben hat, beginnend im Mittelburgenland über weite Teile Niederösterreichs und Oberösterreichs sogar bis Salzburg und Tirol hinein. Andererseits hat es in Süd­österreich, in der Steiermark, in Kärnten, katastrophale Niederschläge, schwere Über­schwemmungen und Ähnliches gegeben.

Das zeigt, dass die Wetterextreme zunehmen und die Situation bedingt durch den Klimawandel noch unsicherer wird. Das bedeutet für eine Bäuerin, für einen Bauern, dass sie im Betrieb alles richtig machen können, trotzdem aber die Natur über eine gute oder eine schlechte Ernte entscheidet. (Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Ich beklage das nicht, aber ich will damit aufzeigen, dass wir vor Jahren begonnen haben, diese Katastrophenvorsorge auszubauen. Knapp nach dem Krieg wurde die Österreichische Hagelversicherung gegründet, um vor Hagelschäden zu schützen. Wir haben aber im Lauf der Jahre und Jahrzehnte diese Katastrophenvorsorge im Agrar­bereich ausgebaut und sogenannte Mehrgefahrenversicherungen entwickelt, sodass sich Bauern also nicht nur gegen Hagelschäden versichern können, sondern auch gegen andere Gefahren. Es hat zum Beispiel im Jahr 1995 ein großes Paket gegeben, mit dem die Hagelversicherung in Richtung einer Frostversicherung ausgebaut wurde, in Richtung Überschwemmung und Sturm, alles, wodurch eben Ernten betroffen sein können.

Es wurde aber weiter ausgebaut: Im Jahr 2000 gab es erstmals eine Dürre­versiche­rung, die allgemein gegen Niederschlagsdefizite versichert. Im Jahr 2003 ist dann die Versicherung hinsichtlich Ausfällen im Bereich der Tierhaltung eingestiegen – das kann auch passieren. Im Jahr 2006 hat es erstmals eine Frostversicherung im Weinbau ge­geben, 2015 eine Dürreindexversicherung für Grünland, eine Frostversicherung bei Kernobst sowie eine Tierseuchenversicherung, 2016 eine Dürreindexversicherung für Mais, 2017 eine Dürreindexversicherung für Weizen und Zuckerrübe, bis hin zur Frostversicherung bei Steinobst.

Warum zähle ich das auf? – Wir haben die Versicherung konsequent ausgebaut und vor allem die Prämien durch den Bund und auch durch die Bundesländer bezuschusst, weil die Versicherungsprämien für viele Bauern so teuer waren, dass sie sich nicht haben versichern lassen. Kam es dann zu einem Frost oder zu einem Hagel, wurde der Ruf nach dem Katastrophenfonds laut. Wir haben die Strategie gewählt, dass der Staat, eben Bund und Land, die Versicherungsprämie bezuschussen und damit die Versicherung für den Bauern leistbar wird; und wenn dann die Katastrophe eintritt, wird die Versicherung schlagend. In diesem Sinne war es wichtig, das hier zu tun und die­sen Weg auch fortzusetzen. Da geht es darum, dass wir das weiter ausbauen.

Ein wichtiger Schritt ist mit der Vereinheitlichung der Versicherungssteuer hier heute getan. Nur eine Zahl: In diesem Jahr gibt es bisher Katastrophenschäden in der Land- und Forstwirtschaft im Ausmaß von etwa 110 Millionen Euro, im Vorjahr waren es in etwa 250 Millionen Euro. Das Jahr ist ja noch nicht zu Ende, und es kann leider noch immer etwas passieren; daher war es wichtig, das zu machen. Danke an den Finanz­minister, genauso wie an die Landwirtschaftsministerin für die Bereitschaft, diese wich­tigen Signale für die Land- und Forstwirtschaft zu setzen, die trotz aller Technologie und aller Digitalisierung, die auch in der Land- und Forstwirtschaft einsetzen, sehr wohl nach wie vor von Wind und Wetter abhängig ist!

Ich bringe auch einen Abänderungsantrag zum Jahressteuergesetz ein; ich erläutere ihn in den Kernpunkten: Zum einen geht es um eine Begriffsklärung, dass Wirtschafts-


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