Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung, 4. Juli 2018 / Seite 83

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zu dem es auch schon einen Initiativantrag gegeben hat; er ist aber schlussendlich dann nicht zur Abstimmung gekommen.

Ein weiteres Argument, das noch angeführt wurde, kann ich nicht teilen, meine Damen und Herren! Wir sind ein Parlament, wir sind Abgeordnete, die für die Bevölkerung arbeiten, die auch mittels Initiativanträgen dafür Sorge tragen, dass Anliegen ins Hohe Haus eingebracht werden, um für die Bevölkerung Verbesserungen zu erzielen. Ich halte das für ein richtiges und wichtiges parlamentarisches Instrument und ich ermutige alle Abgeordneten, davon auch kräftig Gebrauch zu machen – schlussendlich sind wir der Gesetzgeber, der hier für gute Regeln für Österreich sorgt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.33


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Wurm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


12.33.19

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Staatssekre­tär! Meine Vorredner haben, glaube ich, dieses nicht ganz unkomplizierte und etwas komplexe Thema recht ausführlich erklärt.

In aller Kürze noch einmal: Seit knapp zwei Jahren ist dieses Thema in der Pipeline, sage ich, und alle Beteiligten versuchen seit dieser Zeit, dieses Thema zu lösen. – Wir lösen es heute und wir lösen es vor allem auch im Sinne der Konsumenten.

Zur Erklärung ganz kurz noch einmal: Wir versuchen jetzt eine Regelung zu erzielen, die sowohl für künftige Lebensversicherungsverträge vernünftig sein als auch die an­hängigen Altverträge sauber lösen soll. Wir hatten in der Vergangenheit das Problem, dass es rechtlich fünf unterschiedliche Rücktrittsmöglichkeiten gab, und das fassen wir zu einer Regelung zusammen. Bei den neuen Verträgen schaffen wir für das erste Jahr – falls jemand im ersten Jahr der Meinung ist, er sei fehlerhaft belehrt worden – Voraussetzungen für eine bessere finanzielle Rückerstattung an den Konsumenten. Wir haben damit auch eine bessere Regelung als jene aktuell in Deutschland.

Wie gesagt, die Vorgängerregierung hat es leider Gottes nicht geschafft, das zu regeln – wir machen das jetzt! Für uns als Freiheitliche stand immer der Konsument im Mittelpunkt. Das heißt, wir wollten eine Regelung, die konsumentenfreundlich ist, die vor allem aber auch Rechtssicherheit für alle Beteiligten bietet, und diese Regelung, die wir heute verabschieden, bietet genau diese Rechtssicherheit. Ich glaube, das ist im Sinne der Republik Österreich und der Konsumenten. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.35

12.35.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 223 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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