Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-56 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihn zur Kenntnis nehmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig zur Kenntnis genommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern – Reihe BUND 2018/2 (III-79/213 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gesundheit der Schülerinnen und Schüler: Schulärztlicher Dienst und Schulpsychologischer Dienst; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/15 (III-113/214 d.B.)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Komplex und unübersichtlich sei die Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern in Österreich, kritisiert der Rechnungshof in seinem Bericht. Es ist ein sehr umfangreicher Bericht. Es wurden von Februar bis Juni 2016 das Bildungsministerium, der Landesschulrat für Salzburg, der Stadtschulrat für Wien, das Land Salzburg und die Stadt Wien mit dem Schwerpunkt Tagesbetreuung von Schülerinnen und Schülern geprüft. Ziel war die Beurteilung der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die schulische und außerschulische Betreuung von Schülerinnen und Schülern und die Entwicklung der Betreuung von Schülerinnen und Schülern im organisatorischen Bereich.
Auch wurden die baulichen und infrastrukturellen Gegebenheiten an den Schulstandorten hinsichtlich der Eignung zur Tagesbetreuung geprüft. Insgesamt hat der Rechnungshof 65 Schlussempfehlungen an das Ministerium, das Land Salzburg und die Stadt Wien ausgesprochen.
Der Herr Bundesminister hat im Ausschuss klar festgehalten, dass es in diesem Bereich durchaus großen Verbesserungsbedarf gibt. Das war also keine Neuigkeit für den Herrn Bundesminister. Er versprach aber und sagte zu, die Tagesbetreuung auszubauen, die Standards zu steigern und die Qualität zu verbessern. Das ist ihm ein großes Anliegen. Im Ausschuss nannte Bundesminister Faßmann das Ziel, dass 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler zwischen sechs und 15 Jahren eine gesicherte Tagesbetreuung angeboten werden soll.
Die Schlussfolgerung des Rechnungshofes war – das habe ich eingangs schon gesagt –, dass sich die unterschiedlichen Zuständigkeiten sehr komplex und unübersichtlich darstellen.
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