Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 1183/J bis 1251/J

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Justizausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geän­dert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2018) (252 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG) (253 d.B.)

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften (Genossenschaftsspaltungsgesetz – GenSpaltG) erlassen wird und mit dem das Ge­nossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungs­gesetz 1997, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Wohnungsgemeinnüt­zigkeitsgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (254 d.B.)

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Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punk­te 1 bis 3, 4 und 5 sowie 17 bis 19 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Somit gehen wir in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von „9 Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich daraus folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 167 Minuten, FPÖ und SPÖ jeweils 149 Minuten, NEOS und Liste Pilz je 50 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die dargestellten Redezeiten.

Ich bitte die Damen und Herren um ein diesbezügliches Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.