Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 30

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des Personalaufwands; das wären umgerechnet 650 Millionen Euro, mit denen wir dann kalkulieren müssten.

Wenn der Bund zusätzlich noch nicht verjährte Nachforderungen für die vergangenen Jahre begleichen muss, drohen insgesamt sogar Mehrkosten von bis zu 2,6 Milliarden Euro. Nicht näher bezifferbare Mehrkosten würden sich auch für die Länder und Ge­meinden ergeben, sofern diese vergleichbare Regelungen in ihren Besoldungsrechten haben. So gesehen kann man es nicht genau definieren, und wir können nur spekulie­ren.

Schlusssatz: Wir werden den Schaden so gering wie möglich halten und erstmals si­cherstellen, dass beim Gesetz nicht wieder eine Flickschusterei stattfindet, sondern ei­ne gesicherte, nachhaltige Reparatur, damit kein weiterer Schaden entsteht.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 5. Anfrage, jener der Abge­ordneten Bißmann. – Bitte.


Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (PILZ): Guten Morgen, Herr Vizekanz­ler und Bundesminister! Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort auf eine Frage zu einem schwierigen Thema.

Analog zu anderen Lebensbereichen ist davon auszugehen, dass eine, einer von fünf SportlerInnen Opfer sexualisierter Übergriffe im Sport wird. In der Sitzung des Sport­ausschusses am 6.4. haben Sie gesagt, dass Sie die Sache sehr ernst nehmen und die Vorfälle systematisch aufarbeiten wollen. Als erster Schritt wurde der Auftrag, eine Studie zu erstellen, an den Verein 100% Sport vergeben, aus dieser sollen Schlussfol­gerungen für die Präventionsarbeit gezogen werden.

Meine Frage dazu lautet:

51/M

„Welche Maßnahmen – abseits der Verbreitung und Umsetzung der Studienergebnis­se – plant das Sportministerium, um sexualisierte Gewalt im Sport einzudämmen?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.


Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass jeder sexuelle Übergriff eine Ka­tastrophe darstellt und wir grundsätzlich alle Schritte zu setzen haben, um dagegen auch konsequent vorzugehen. Es ist aber nicht meine Aufgabe als Sportminister, ir­gendwelche Bewertungen im Hinblick auf in den Raum gestellte Behauptungen zu tref­fen; dafür gibt es Gerichte, die haben das aufzuklären und auch entsprechende Urteile zu fällen.

Meine Aufgabe ist es – das habe ich auch im Ausschuss gesagt –, dass ich Verantwor­tung im Bereich der Prävention und dahin gehend Schritte zu unternehmen habe. Ana­log zur Kölner Studie gibt es jene des Vereins 100% Sport, und Frau Dr. Diketmüller hat diesbezüglich schon Arbeitssitzungen abgehalten und wird ihre Ergebnisse im Herbst präsentieren. Wir haben auch ein Notfalltelefon, da können sich Betroffene mel­den.

Und, ja, ich kann mir durchaus auch vorstellen – und das kann dann sozusagen eine aus dieser Studie abgeleitete Konsequenz sein –, dass wir in Zukunft die Sportförder­mittelvergabe damit verbinden, dass präventive Maßnahmen zur Verhinderung von se­xuellem Missbrauch bei den Förderwerbern irgendwo implementiert sind.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.


 


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