che meinen, erst mit Ende des Jahres oder Anfang nächsten Jahres wird es dann ein EuGH-Urteil geben. Das müssen wir einmal abwarten.
Was die Anlehnung an die deutsche gesetzliche Situation betrifft, haben wir beziehungsweise Vorgängerregierungen das in der Vergangenheit versucht, und zwar auf einer Basis, von der man sagen kann: ohne kostentechnische Reparaturen vorzunehmen, sondern sich diese zu sparen. Die Deutschen haben das teilweise mit kostentechnischen Reparaturen vorgenommen. Das hat der EuGH auch positiv bewertet.
Ich stelle nur grundsätzlich fest: Es kann alles der Fall sein. Wir sind durchaus guter Dinge, wir könnten dieses Verfahren vor dem EuGH auch gewinnen; auch das ist möglich. Ich zeige aber auch das Worst-Case-Szenario auf: Es kann passieren, wenn der EuGH diesbezüglich ein Urteil spricht, dass wir am Ende zusätzliche Kosten von mindestens 500 bis 650 Millionen Euro haben werden; die könnten dann eben auch höher sein. Ich gehe aber davon aus, dass wir da gemeinsam mit dem EuGH und auch mit den Vertretern der Beamtenschaft eine streckende Lösung finden werden – aber mit Kostenreparatur.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Es hat bereits einmal eine Beinaheverhandlungslösung mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst gegeben, die dann gescheitert ist, weil einzelne Beamte bei dieser Lösung bis zu 0,6 Promille ihrer Lebensverdienstsumme verloren hätten.
Wären Sie bereit, im Sinne der Rechtssicherheit auch dann eine Lösung durchzusetzen, wenn die Gewerkschaft wegen eines Verlusts von 0,6 Promille für einzelne Mitarbeiter nicht mitgeht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Also ich kann es eher umdrehen und Ihnen sagen: Mein Anspruch als Minister für den öffentlichen Dienst ist zum einen, dass eine Reparatur, wenn wir eine solche durchführen, so nachhaltig ist, dass sie nicht mehr vor den EuGH kommt, und zum anderen, dass kein Beamter irgendeinen Schaden nehmen muss, dass wir im Zuge der Reparatur also danach trachten, dass keiner weniger haben wird. Ich glaube, damit wird die Gewerkschaft kein Problem haben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ofenauer. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Es wurde schon in der Fragestellung und auch in Ihrer Beantwortung angesprochen, aber könnten Sie vielleicht noch näher darauf eingehen, welche finanziellen Auswirkungen tatsächlich im Raum stünden, wenn der Europäische Gerichtshof dieser Klage betreffend die Anrechnung der Vordienstzeiten stattgibt? Ich denke, das ist doch ein sehr großer finanzieller Brocken und wir müssen uns diesbezüglich bemühen, dass wir eine gute und tragfähige Lösung finden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Der Ausgang der zwei konkreten anhängigen Verfahren kann natürlich nicht abgeschätzt werden – und auch nicht, was als Endergebnis eines möglichen Urteils oder Freispruchs auf uns zukommt.
Für den Fall, dass sich aus dem EuGH-Urteil eine zwingende zusätzliche Anrechnung von bis zu drei Jahren an Vordienstzeiten ergeben sollte – das habe ich schon einmal dargelegt –, drohen dem Bundesbudget jährliche Mehrkosten in Höhe von 5 Prozent
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