die Einbettung des WHG in das Gehaltsgesetz, aber auch die weiterführenden finanziellen Absicherungen, die da geschaffen wurden, weil ich glaube, dass das einen großen Schritt für den öffentlichen Dienst und eine große Wertschätzung für die öffentlich Bediensteten darstellt.
Zu meiner Zusatzfrage: Öffentlich Bedienstete sind aber auch immer wieder Opfer von ungerechtfertigten medialen Angriffen, was mitunter nicht nur emotional sehr belastend, sondern im Klagsfall auch mit hohen Kosten verbunden ist. Daher lautet meine Zusatzfrage: Welche Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte sind diesbezüglich zukünftig geplant?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Wichtig ist, glaube ich, einmal grundsätzlich festzustellen und festzuhalten, dass wir den Beamten volle Unterstützung zu geben haben und dass es nicht sein kann, dass im öffentlichen Raum immer wieder Anschuldigungen gegenüber Beamten vorgenommen werden und dass diese dann eben schutzlos zurückgelassen werden.
Von meiner Seite als Minister für den öffentlichen Dienst wird es die volle Unterstützung für alle Beamten geben. Wir werden nicht zulassen, dass da Diffamierungen im Raum stehen bleiben, wenn es zu solchen kommen sollte. Das kann ich auch für andere freiheitliche Minister, für den Innenminister und auch für den Verteidigungsminister, so festhalten.
Natürlich ist es auch vernünftig, über konkrete Versicherungsleistungen nachzudenken, wobei ich weiß, dass auch die Personalvertretungen diesbezüglich gute Angebote haben und auch Rechtssicherheit anbieten. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Herbert: Danke schön!)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 4. Anfrage, jener des Abgeordneten zum Nationalrat Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Vizekanzler! In der offenen Frage der Vordienstzeitenanrechnungen für Beamte vor dem 18. Lebensjahr gibt es ja aktuell Verfahren beim Europäischen Gerichtshof. Und die Parlamentskorrespondenz schreibt dazu:
„Ein mögliches Ergebnis des Verfahrens könnte eine Anrechnung von Vordienstzeiten von bis zu drei Jahren sein, gab“ Vizekanzler Strache „zu bedenken und bezifferte die zusätzlichen Kosten für das Budget in diesem Fall mit einem Rahmen von 600 Mio. € bis 3 Mrd. €.“
Die Deutschen hatten diese Thematik auch, daher lautet meine Frage:
„Welche Aspekte der deutschen Regelung bzgl. Anrechnung von Vordienstzeiten können Ihrer Ansicht nach auch in Österreich angewandt werden, um – so wie in Deutschland – zu einer europarechtlich haltbaren Lösung zu kommen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Loacker, zur zukünftigen Gestaltung der Vordienstzeiten: Eine Klage ist gerade beim Europäischen Gerichtshof anhängig, wir warten daher jetzt das Urteil ab. Wir wissen alle nicht, wann das kommen wird. Es gibt am 12. September eine mündliche Verhandlung, wir werden dort auch unsere Stellungnahme abgeben; dann erst wird es zu weiteren Beratungen des EuGHs kommen. Man-
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite