alle Problemstellungen und Fehlentwicklungen der letzten Jahre aufzufangen und eine klare Strategie aufzusetzen, die wir dann im Zuge der Legislaturperiode abarbeiten wollen.
Und ja, es ist gerade im ehrenamtlichen Bereich vieles notwendig, da wird Großartiges geleistet. Wir müssen auch dahin gehend tätig werden, wenn es um Versicherungen für Personen geht, die in einem Ehrenamt, auch sportlich, tätig sind. Wir müssen Überlegungen anstellen, die Menschen zu versichern. Es geht auch um die Berufssportler; auch da gibt es Entwicklungen, abseits des Ehrenamts, da müssen wir überlegen, was ist, wenn jemand arbeitslos wird. Beispielsweise braucht ein Fußballer nicht eine AMS-Schulung, um zurückzufinden oder vielleicht bei einer Mannschaft unterzukommen, sondern auch eine Versicherungsleistung, zumindest ein paar Jahre lang, um sich beruflich neu zu orientieren.
Alle diese Dinge bewerten wir jetzt; und wir werden diese Strategie dann im Herbst auch präsentieren und zeigen, welche konkreten Maßnahmen wir vorhaben. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Hofinger.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 3. Anfrage, jener des Abgeordneten Herbert. – Bitte.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Öffentlich Bedienstete sind oft Opfer schwerer tätlicher Angriffe; nicht nur der Exekutivbereich war davon betroffen, sondern zuletzt auch Heeresangehörige und sogar Gerichtsvollzieher.
Daher lautet meine Frage:
„Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Folgen tätlicher Angriffe gegen Öffentlich-Bedienstete zu lindern?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sie wissen, es wurde in einer Plenarsitzung die neue Dienstrechts-Novelle 2018 mit einigen wesentlichen Verbesserungen beschlossen, beispielsweise die Fortführung des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes, das jetzt sozusagen im Rahmen des allgemeinen Dienstrechts verankert ist. Wir haben aus einer Kannbestimmung eine Mussbestimmung gemacht, es gibt einen gesetzlichen Anspruch für alle Bundesbediensteten. Das heißt, das gilt nicht mehr nur für Polizisten und nicht mehr nur für gewisse Soldatinnen und Soldaten, sondern für alle Bundesbediensteten, die attackiert werden, die im Dienst verletzt werden. Sie haben in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfeleistung in der Höhe von 70 000 Euro.
Auch bei dramatischeren Ereignissen, die wir in der Vergangenheit gesehen haben, als Beamte zu Tode gekommen sind – wir hoffen, dass das nicht passiert –, erhalten die Angehörigen eine gesicherte Entschädigungssumme von zumindest 115 000 Euro; und auch die Begräbniskosten – bis zu 5 000 Euro – werden in Zukunft abgedeckt. (Zwischenruf des Abg. Lausch.)
Wir sind es den Beamten schuldig, dass wir hier in unserer Verantwortung und Verpflichtung auch für sie da sind. Es dürfen nicht wieder Dinge passieren wie in der Vergangenheit, als verletzte Beamte auf der Strecke geblieben sind oder sogar Angehörige auf der Strecke geblieben sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Vizekanzler, ich darf mich an dieser Stelle noch einmal für diese guten dienstrechtlichen Maßnahmen bedanken, insbesondere für
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