Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 26

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sind, dass das Panikmache ist und dass das in der Realität nicht eintreten wird. Ich teile durchaus die Einstellung der SPÖ Steiermark – da ist Herr Lercher, glaube ich, Mitglied –, die dazu im Landtag eine sehr deutliche Stellungnahme abgegeben hat, näm­lich dass sie die Freiwilligkeit im Zusammenhang mit dem 12-Stunden-Tag nicht ab­lehnt.

So gesehen ist alles, was an Volksbegehren und Initiativen im rechtlich möglichen Rah­men stattfindet, selbstverständlich legitim und auch richtig. Sie wissen, wir werden im Zusammenhang mit der direkten Demokratie bei nationalstaatlichen Fragen hier im Parlament 2021 eine Gesamtänderung der Verfassung beantragen. Ich hoffe, dass Sie das dann im Sinne der Verfassungsmehrheit auch sicherstellen, denn dann gibt es in Zukunft das Initiativrecht der Bevölkerung, Volksabstimmungen zu erzwingen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Haubner.


Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Wer den An­trag genau gelesen hat, weiß, der 8-Stunden-Tag und die 40-Stunden-Woche bleiben die Regel. 75 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher wünschen sich ja mehr Flexibilität, und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit heißt auch mehr Flexibilität beim Ehrenamt.

Deshalb meine Frage, Herr Vizekanzler: Welche positiven Auswirkungen sehen Sie durch die Freiwilligkeitsgarantie betreffend Arbeitszeitflexibilisierung für das Ehrenamt, insbesondere für den österreichischen Sport?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.


Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Gerade durch das Prinzip der Freiwilligkeit wird jetzt eine Möglichkeit ge­schaffen, die Bedürfnisse des Arbeitnehmers entsprechend einzubringen, dies auch langfristig im Rahmen einer Planung gemeinsam mit dem Unternehmen beziehungs­weise dem Unternehmer zu besprechen, die Wünsche dort zu deponieren und entspre­chende flexible Einteilungen zu treffen, wie es der Einzelne für sich persönlich auch als Bedarf sieht. Es ist natürlich eine Möglichkeit, sich – auch zum Vorteil des Ehrenamts – mehrere Tagesfreizeitblöcke einzuteilen; wir haben ja heute schon gehört, dass wir in­sofern die Vier-Tage-Woche weiter ausbauen.

So gesehen sehe ich die Flexibilität als Vorteil, denn heutzutage haben viele oftmals ein Problem, da oder dort am Vormittag oder am Nachmittag ehrenamtlich tätig zu sein, zum Beispiel wenn es eine wichtige Veranstaltung gibt; und so kann man es sich sicher besser einteilen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage des Abgeordneten Linder. – Bitte.


Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich bin Bür­germeister einer Gemeinde mit 1 500 Einwohnern und 14 Vereinen. Ich weiß aus Er­fahrung, dass jene Vereinsobmänner, die eine flexible Arbeitszeit haben, wesentlich mehr Zeit für die Vereinsarbeit haben. (Ruf bei der FPÖ: So ist es!) Schwierigkeiten be­reiten den Vereinen aber all die Hürden und Auflagen, die in den letzten Jahren aufge­baut wurden.

Werden Sie hier den erfolgreichen Weg der Bundesregierung weitergehen und auch im Sportbereich den Vereinsobmännern Erleichterungen schaffen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.


Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Ja, wir haben jetzt die Sportstrategie Austria in Arbeit, wir versuchen, damit


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