Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 39

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Ja, ich habe sehr wohl festgehalten: Wir müssen alle Wege suchen, um zu verhindern, dass der Weltkulturerbestatus aberkannt wird. Es gibt diesbezüglich einige Initiativen vonseiten des Kulturministers, die die Gesprächsebene mit der Unesco jetzt auch si­cherstellen. Es gibt aber auch andere Wege, bis hin zu rechtlichen Möglichkeiten, etwa als Ultima Ratio den Verfassungsgerichtshof anzurufen, um da ein Prüfverfahren ein­zuleiten. Ich würde so etwas unterstützen.

Jetzt ist es wichtig, alle Bereiche einmal auch vonseiten des Kulturministers zu prüfen. Ich wäre auch dafür, dass der Kulturminister dafür Sorge trägt, notfalls als Ultima Ratio den Verfassungsgerichtshof anzurufen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Wissen Sie, dass nach Artikel 16 der Bundesverfassung nicht nur die Möglichkeit besteht, sondern die Verpflichtung der Bundesregierung, rechtliche Schritte zu unternehmen, damit dieser Vertrag eingehalten wird?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.


Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Eine rechtliche Verpflichtung habe ich in der Art, wie Sie es sagen, nicht wahr­genommen. Es ist meine Intention, mein Wollen; ob das eine rechtliche Verpflichtung ist, habe ich bis dato als rechtliche Beurteilung nicht wahrgenommen.

Ich kann Ihnen aber darlegen, was genau bis dato erfolgt ist: Wir haben dank der Initia­tive der Bundesregierung jetzt einmal vorerst das historische Zentrum von Wien als Weltkulturerbe gesichert. Es gibt einen Drei-Stufen-Plan zur Erhaltung des Welterbe­status, den der Minister vorgelegt hat, und zwar mit dem klaren Ziel vor Augen, dass wir von der Roten Liste gestrichen werden.

Sie wissen, die Volksanwaltschaft hat das Thema auch behandelt, sich damit befasst und das Projekt am Heumarkt als rechtswidrig kritisiert. Es hat ja beim Flächenwid­mungsverfahren insgesamt über 600 Einwendungen gegeben. Die Volksanwaltschaft, die die Möglichkeit gehabt hätte, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, hat aber leider davon Abstand genommen. Ich halte es für wichtig, dass wir, wenn alle Stricke reißen sollten, über die Regierung, über den zuständigen Minister, auch mittels eines Minister­ratsbeschlusses, den Verfassungsgerichtshof anrufen, um da eine Prüfung sicherzu­stellen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Nationalrätin Belako­witsch.


Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Sie haben uns jetzt dargelegt, dass es nicht in Ihren Vollzugsbereich fällt, das Projekt am Heumarkt stoppen zu können. Es ist so, dass große Teile nicht nur, aber vor allem der Wiener Bevölkerung gegen dieses Projekt sind. Es ist die Wiener Stadtregierung ge­wesen, die das gegen die Widerstände der Bevölkerung durchgedrückt hat.

Sehen Sie die Handlung, die die Wiener Stadtregierung da gesetzt hat, in Anbetracht der großen Widerstände, die es dagegen gegeben hat, als gerechtfertigt?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.


Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Nein, grundsätzlich sehe ich es nicht als gerechtfertigt, sondern eigentlich als eine skandalöse Methode, die ich ja in der Zeit meines politischen Lebens mitverfolgt habe, auch schon als kleiner Bezirksrat in Wien-Mitte, in meinem Heimatbezirk. Schon damals wollte man mit fünf Hochhaustürmen am Bahnhof Wien-Mitte gegen das Welt-


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