Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 91

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nung sind, gegen dieses Gesetz vorgehen, dann schwächen Sie Ihre Position bei allen künftigen Kollektivvertragsverhandlungen. Ist es Ihnen eigentlich bewusst, dass Sie sich jetzt mehr oder minder schwächen? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Da wir jetzt bei den Kollektivverträgen sind, möchte ich auch Folgendes erwähnen: Sie wissen ganz genau, der Kollektivvertrag bestimmt die Höhe von Zuschlägen. Das Ar­beitszeitgesetz kennt nur die 50 Prozent. Wenn zum Beispiel im Metaller-KV steht, ab 19 Uhr muss man einen hundertprozentigen Zuschlag bezahlen, dann wird er weiterhin zu bezahlen sein, mit oder ohne Betriebsvereinbarung, denn Sie können nur eine Bes­serstellung vereinbaren und niemals eine Schlechterstellung. (Abg. Deimek: Was heißt denn das, ...?)

Sie sagen, jetzt wären auf einmal die Überstunden willkürlich angeordnet. Dabei konn­ten Überstunden soundso immer angeordnet werden. Beispielsweise bei den Ärzten, das ist sozusagen mein Lieblings-Kollektivvertrag, steht drinnen: „Zur Leistung von Über­stunden sind die Angestellten [...] im Bedarfsfall und zu der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer verpflichtet.“ (Zwischenrufe der Abgeordneten Keck und Stöger.) In die­sem Fall würde das Gesetz jetzt sogar eine Besserstellung darstellen.

Also ich würde Ihnen noch einmal empfehlen: Schauen Sie sich das Arbeitsgesetz Alt an, nehmen Sie die Änderungen dazu und Sie werden draufkommen, dass alles nur zum Besseren gemacht worden ist! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wöginger: Bra­vo!)

12.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Muchitsch zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die ent­sprechenden Bestimmungen der Geschäftsordnung. – Bitte.


12.49.04

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich versuche, das richtig zu machen.

Frau Abgeordnete Schartel hat behauptet, dass es Betriebsvereinbarungen gibt, die Arbeitnehmer zu mehr Arbeit verpflichten, was nicht immer im Interesse der Arbeitneh­mer ist. (Abg. Haider: Das hat sie nicht behauptet! – Rufe und Gegenrufe zwischen FPÖ und SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Halt die Goschen! – Abg. Deimek: Spannender Verweis: „Halt die Goschen!“ – Ruf: Das hat nur der Benya sagen dürfen!)

Ich berichtige: Im Stufenbau der Rechtsordnung in Österreich sind Betriebsvereinba­rungen über das Gesetz gestellt. Sie dürfen daher für Arbeitnehmer nur besser abge­schlossen sein, als es im Gesetz steht und keine Verschlechterung bringen, wie du es behauptet hast. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haider: Das hat sie eh gesagt!)

12.49


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Sandler zu Wort. – Bitte.


12.50.03

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Österreich hat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits 2008 ratifiziert. Im Art. 4 Abs. 3 steht sinngemäß: Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten, die behinderte Menschen und deren Kinder betreffen, werden Menschen mit Behinderung aktiv einbezogen. – Wann haben Sie das bei diesem Husch-Pfusch-Gesetz gemacht?

Menschen mit Behinderung müssen die Möglichkeit haben, genau wie alle anderen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehört Arbeit allemal. Durch Ihre Arbeits-


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