Dann hat der Innenminister auf unsere Fragen hin im Ausschuss ausgeführt, was das Ganze kostet. Es gibt einen Verwaltungsaufwand für die Bargeldabnahme in der Höhe von bis zu 400 000 Euro im Jahr. Wenn man das jetzt durchrechnet, erkennt man, da dieses Gesetz vorsieht, dass den Betroffenen ein Mindestbetrag von 120 Euro zu belassen ist, dass der Herr Innenminister jedes Jahr bei mindestens 5 000 Asylwerbern jeweils 200 Euro Bargeld im Gepäck auffinden müsste, um überhaupt den Verwaltungsaufwand zu decken – wir reden noch nicht von einer Einnahme für den Staat. Das ist für mich ein Musterbeispiel populistischer Neidschürerei – da wird kein Cent für die österreichische Bevölkerung gespart. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Die Verletzung der Menschenrechte in diesem Bereich ist dem Innenminister auch völlig egal; wir haben das im Ausschuss diskutiert.
Es geht weiter: Der Verlust des Aufenthaltsrechts oder der Ausschluss vom Familienverfahren soll in Hinkunft auch für Jugendstraftäter gelten. Das heißt, der Ausnahmetatbestand des Jugendgerichtsgesetzes wird für den Bereich des Asylrechts und damit für die Jugendlichen im Asylrecht aufgehoben. Das steht im Widerspruch zur UNO-Kinderrechtskonvention. Das sagen nicht nur wir und Rechtsexperten, sondern auch das FPÖ-geführte Außenministerium.
Das Gleiche gilt für die erschwerte Einbürgerung von Asylberechtigten. Der Innenminister warnt immer vor Überfremdung, und dann verweigert er jenen Menschen, die sich in die Gesellschaft eingliedern wollen, diese Möglichkeit. Er spricht vom Bekenntnis zur Demokratie, welches Asylberechtigte erfüllen müssen, verweigert diesen Menschen dann aber die Teilnahme.
Noch kurz zu unserem Antrag: Wir haben von Amnesty International regelmäßig Beschwerden erhalten, dass Österreich die einstweiligen Verfügungen des UN-Menschenrechtsausschusses im Fremdenrechtsbereich und insbesondere bei Dublinüberstellungen ignoriert. Damit wird das ganze Beschwerdeverfahren vor diesem Ausschuss, dem wir beigetreten sind, zu dem wir uns verpflichtet haben, ad absurdum geführt. Der Innenminister meinte im Ausschuss, es sei Gold Plating, einzumahnen, dass wir diese einstweiligen Verfügungen ernst nehmen. Das ist es nicht, sondern es ist die Grundverpflichtung! Es stimmt auch nicht, dass dort nur Ländervertreter drinsitzen, sondern dort sitzen Experten, die über Menschenrechtsverletzungen entscheiden.
Daher hoffen wir weiterhin sehr optimistisch, dass wir die Zustimmung dafür erfahren, auch deswegen, weil wir uns als Österreich gerade für die Mitgliedschaft im Menschenrechtsbeirat bewerben – und das wäre ein ganz, ganz wichtiges Zeichen. Es geht um ein paar Fälle im Jahr, aber es wäre ein wichtiges symbolisches Zeichen für Menschenrechte. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Cox.)
15.49
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Da die vorangegangene Debatte ein bisschen mehr Zeit als geplant in Anspruch genommen hat, haben wir jetzt eine Umverteilung der Redezeit vorgenommen. Jetzt habe ich ein bisschen weniger Zeit und darf mich daher auf ein paar allgemeine Punkte beschränken. Meine Kolleginnen und Kollegen werden dann noch im Detail auf einiges eingehen.
Ich möchte zunächst den Kritikpunkt aufgreifen, der, glaube ich, zweimal schon angesprochen worden ist, nämlich die Frage der Neukodifizierung des Fremdenrechts. Ich
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