Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 143

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Dann hat der Innenminister auf unsere Fragen hin im Ausschuss ausgeführt, was das Ganze kostet. Es gibt einen Verwaltungsaufwand für die Bargeldabnahme in der Höhe von bis zu 400 000 Euro im Jahr. Wenn man das jetzt durchrechnet, erkennt man, da dieses Gesetz vorsieht, dass den Betroffenen ein Mindestbetrag von 120 Euro zu be­lassen ist, dass der Herr Innenminister jedes Jahr bei mindestens 5 000 Asylwerbern jeweils 200 Euro Bargeld im Gepäck auffinden müsste, um überhaupt den Verwal­tungsaufwand zu decken – wir reden noch nicht von einer Einnahme für den Staat. Das ist für mich ein Musterbeispiel populistischer Neidschürerei – da wird kein Cent für die österreichische Bevölkerung gespart. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Die Verletzung der Menschenrechte in diesem Bereich ist dem Innenminister auch völ­lig egal; wir haben das im Ausschuss diskutiert.

Es geht weiter: Der Verlust des Aufenthaltsrechts oder der Ausschluss vom Familien­verfahren soll in Hinkunft auch für Jugendstraftäter gelten. Das heißt, der Ausnahme­tatbestand des Jugendgerichtsgesetzes wird für den Bereich des Asylrechts und damit für die Jugendlichen im Asylrecht aufgehoben. Das steht im Widerspruch zur UNO-Kin­derrechtskonvention. Das sagen nicht nur wir und Rechtsexperten, sondern auch das FPÖ-geführte Außenministerium.

Das Gleiche gilt für die erschwerte Einbürgerung von Asylberechtigten. Der Innenmi­nister warnt immer vor Überfremdung, und dann verweigert er jenen Menschen, die sich in die Gesellschaft eingliedern wollen, diese Möglichkeit. Er spricht vom Bekennt­nis zur Demokratie, welches Asylberechtigte erfüllen müssen, verweigert diesen Men­schen dann aber die Teilnahme.

Noch kurz zu unserem Antrag: Wir haben von Amnesty International regelmäßig Be­schwerden erhalten, dass Österreich die einstweiligen Verfügungen des UN-Menschen­rechtsausschusses im Fremdenrechtsbereich und insbesondere bei Dublinüberstellun­gen ignoriert. Damit wird das ganze Beschwerdeverfahren vor diesem Ausschuss, dem wir beigetreten sind, zu dem wir uns verpflichtet haben, ad absurdum geführt. Der In­nenminister meinte im Ausschuss, es sei Gold Plating, einzumahnen, dass wir diese einstweiligen Verfügungen ernst nehmen. Das ist es nicht, sondern es ist die Grund­verpflichtung! Es stimmt auch nicht, dass dort nur Ländervertreter drinsitzen, sondern dort sitzen Experten, die über Menschenrechtsverletzungen entscheiden.

Daher hoffen wir weiterhin sehr optimistisch, dass wir die Zustimmung dafür erfahren, auch deswegen, weil wir uns als Österreich gerade für die Mitgliedschaft im Menschen­rechtsbeirat bewerben – und das wäre ein ganz, ganz wichtiges Zeichen. Es geht um ein paar Fälle im Jahr, aber es wäre ein wichtiges symbolisches Zeichen für Men­schenrechte. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Cox.)

15.49


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Amon. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


15.50.03

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Da die vorangegangene De­batte ein bisschen mehr Zeit als geplant in Anspruch genommen hat, haben wir jetzt ei­ne Umverteilung der Redezeit vorgenommen. Jetzt habe ich ein bisschen weniger Zeit und darf mich daher auf ein paar allgemeine Punkte beschränken. Meine Kolleginnen und Kollegen werden dann noch im Detail auf einiges eingehen.

Ich möchte zunächst den Kritikpunkt aufgreifen, der, glaube ich, zweimal schon ange­sprochen worden ist, nämlich die Frage der Neukodifizierung des Fremdenrechts. Ich


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