chen Bestimmung nur auf die Volljährigkeit abgestellt, könnte dies dazu führen, dass ein Fremder zwar nach österreichischem Recht volljährig ist, nach dem Recht seines bisherigen Heimatstaates jedoch noch als minderjährig gilt (da dort die Volljährigkeit nicht bereits mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs eintritt) und daher das vorgesehene Gelöbnis nicht ablegen muss, obwohl er nach österreichischem Recht volljährig und entscheidungsfähig, also voll handlungsfähig wäre. Entsprechend der geltenden Rechtslage soll auch in einem solchen Fall, in dem der Fremde nur nach dem Recht seines bisherigen Heimatstaates noch als minderjährig gilt und er nur aus diesem Grund nicht voll handlungsfähig ist (obwohl er es nach österreichischem Recht bereits wäre), der Fremde zur Leistung des Gelöbnisses verpflichtet sein.
*****
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag wurde ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Plessl und Jenewein.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Das Asyl- und Fremdenrecht wird halbjährlich seit Jahren novelliert, wird immer unübersichtlicher, und viele Praktiker und Rechtsanwälte sagen, es ist eigentlich kaum mehr umsetzbar. Jeder Innenminister glaubt, die Schrauben noch einmal stärker anziehen zu müssen, um zu beweisen, wie streng er gegen Fremde und Asylwerber vorgeht – so natürlich auch dieser Innenminister. Da geht es mehr um Inszenierung als um Substanz.
Ich gebe zu, es gibt diskussionswürdige Inhalte – so fair bin ich –, es gibt die Idee der besseren Nachverfolgung der Fluchtroute und die Verschärfung bei Heimreisen; darüber kann man sehr wohl diskutieren. Alles in allem bleibt es aber ein Symbolpaket, dem wir nicht zustimmen können, ein Symbolpaket mit Maßnahmen, die keinen Mehrwert enthalten.
Ein Beispiel: Asylwerbern soll in Zukunft Bargeld – wie schon Kollege Jenewein gesagt hat –, bis zu 840 Euro, abgenommen werden, damit – ich zitiere den Innenminister – sie einen Beitrag zu ihren Grundversorgungskosten leisten. Das ist doppelt absurd, denn es gibt schon das Grundversorgungsgesetz, das vorsieht, dass Asylsuchende, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten können, keinen Anspruch auf staatliche Leistungen haben und dass ihnen Ersatz für die notwendigen Betreuungskosten vorgeschrieben werden kann.
Es ist absurd, dass der Innenminister nach außen kommuniziert, er ist jetzt der Strenge, der einmahnt, dass Asylwerber endlich zur Kasse gebeten werden – der Innenminister von einer FPÖ, Herr Kollege Jenewein, die gerade Asylwerbern nicht erlauben will, arbeiten zu gehen. Das heißt, gerade denen, die etwas beitragen wollen, ist es untersagt. Warum bloß? – Damit man eben auf sie hinhauen kann, weil sie in der Grundversorgung sind und da Kosten verursachen.
Im Innenausschuss hingegen argumentierte der Innenminister wiederum, dass die neue Bargeldabnahme, die er vorhat, gelinder als die jetzige Regelung ist. Ich muss ihn aber enttäuschen: Es gelten jetzt beide Regelungen parallel! Wir haben einen PR-Gag: zwei Gesetze, ein Mehr an Gesetzen, keinen Mehrwert.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite